Polizist auch mit großem Tattoo

Stand: 25.08.2017, 15:01 Uhr

  • Großes Tattoo kein Grund mehr für Ablehung von Polizeianwärtern.
  • Gericht sieht gesellschaftlichen Wandel.
  • Manche Tätowierungen bleiben aber verboten.

Großflächige Tätowierungen sind kein Hinderungsgrund mehr für die Bewerbung bei der Polizei. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag (25.08.2017) und verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, einen Bewerber zuzulassen. Der Mann, der ein großes Löwenkopf-Tattoo am Unterarm hat, war vom zuständigen Landesamt zunächst abgewiesen worden und hatte dagegen geklagt. Das Gericht entschied nun für den Mann. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 L 3279/17).

Kein Vertrauen in tätowierte Polizisten?

Das Landesamt hatte sich bei seiner Ablehnung auf einen Erlass des Innenministeriums berufen. Demnach sind große, sichtbare Tätowierungen ein "absoluter Eignungsmangel". Die Autorität von Polizisten solle durch Tätowierungen nicht beeinträchtigt werden, heißt es. Das Gericht hält diese Praxis für rechtswidrig. Denn es fehle an begründeten Erkenntnissen, dass die Bevölkerung kein Vertrauen in Polizisten mit großen Tätowierungen habe. Aktuelle Umfragen zum Thema lägen nicht vor.

Gewaltverherrlichende Tattoos sind weiter tabu

Das Gericht verwies in seinem Urteil auch auf den gesellschaftlichen Wandel in Bezug auf Tätowierungen, gerade an den Armen. Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen: Wegen gewaltverherrlichender Tattoos können Bewerber nach wie vor zurückgewiesen werden. Ein Sprecher des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten erklärte, die weiteren rechtlichen Schritte würden nun geprüft. Der Kläger werde zunächst zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen.