Justizministerium will Häftlingsarbeit besser bezahlen

Stand: 13.06.2024, 11:16 Uhr

Wegen eines BVerfG-Urteils muss die NRW-Justiz die Arbeit von Häftlingen besser bezahlen. Jetzt gibt es einen konkreten Vorschlag des Justizministeriums.

Von Philip Raillon

Als Teil der Resozialisierung müssen Häftlinge in nordrhein-westfälischen Gefängnissen arbeiten. Doch der Lohn ist bislang zu niedrig, die Bedingungen verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht vergangenen Sommer. Die Richter in Karlsruhe setzten dem Land NRW eine Frist, um nachzubessern.

Vorschlag: Mehr Lohn für Häftlingsarbeit

Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), NRW-Justizminister | Bildquelle: dpa / Oliver Berg

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat nun einen konkreten Vorschlag unterbreitet, der dem WDR vorliegt. Demnach sollen Häftlinge künftig deutlich mehr verdienen. Aktuell wären es statt durchschnittlich 15 Euro am Tag, dann rund 25 Euro.

Ein weiterer Baustein des Gesetzesentwurfes: Gefangene sollen beantragen können, dass ihnen die Kosten des Strafverfahrens erlassen werden, wenn sie längere Zeit arbeiten. Denn der Staat verlangt von Gefangenen die Kosten des Strafverfahrens wieder zurück. Da Häftlinge diese aber häufig nicht bezahlen können, verlassen sie den Knast nach verbüßter Strafe mit Schulden. Die können aber den straffreien Start in Freiheit erschweren.

Vorschlag: Mehr Lohn für Häftlingsarbeit 00:52 Min. Verfügbar bis 13.06.2026

Steuerzahler müsste Mehrkosten tragen

Das alles kostet Geld. Finanziert werden soll das Vorhaben durch den Landeshaushalt – und damit letztlich durch den Steuerzahler. Für 2025 würde das Vorhaben eine Mehrbelastung von sieben Millionen Euro, für 2026 von rund 20 Millionen Euro bedeuten.

Allerdings ist dort eine Steigerung einberechnet, die es auch bei unverändertem Niveau geben würde. Denn der Lohn hängt schon heute vom deutschen Durchschnittseinkommen ab, das jährlich ein wenig steigt.

Kein Haftkostenbeitrag für NRW-Häftlinge

Von einer Möglichkeit, die die höchsten deutschen Richter in Karlsruhe in ihrem Urteil explizit eröffnet hatten, will Benjamin Limbach offenbar nicht Gebrauch machen: eine angemessene Haftkostenbeteiligung, quasi eine Art Miete für die Zelle. Ein solches Instrument kommt im Gesetzesentwurf nicht vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings bereits festgehalten, dass so eine Kostenbeteiligung nicht komplett mit dem Lohn verrechnet werden dürfe.

Gefangene sollen künftig Zahnarzttermin mitfinanzieren

Laut dem Gesetzesentwurf sollen Gefangene in Nordrhein-Westfalen künftig anteilig ihren Zahnarzttermin mitbezahlen. Das Justizministerium schlägt dafür eine Regelung wie bei gesetzlich Krankenversicherten vor. Außerdem beinhaltet das Vorhaben mehr arbeitsfreie Tage. Es soll im Jahr maximal zwölf Tage dieses Urlaubs vom Knastjob geben.

Das Ministerium hat den Gesetzesentwurf nun Fachverbänden vorgelegt. Anschließend muss ihn die Landesregierung beschließen, dann würde er vom Landtag beraten werden. Die Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung läuft noch bis Ende Juni 2025. Neben NRW hat auch Bayern eine solche Frist gesetzt bekommen. Viele andere Bundesländer, dürften freiwillig ihre Arbeitsbedingungen für Häftlinge ändern.

Unsere Quellen:

  • Entwurf zur Änderung des Justizvollzugsgesetzes NRW
  • WDR-Reporter

Über dieses Thema berichtet der WDR auch in seinen Hörfunknachrichten am 13.6.2024.