Kurz vor dem zehnten Jahrestag der Duisburger Loveparade-Katastrophe nimmt sich der Landtag wieder der Katastrophe und ihrer Folgen an. Für Hinterbliebene der Todesopfer und Überlebende soll ein weiterer Hilfsfonds aufgelegt werden. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen soll in der kommenden Plenarwoche beraten werden. Der Antrag lag dem WDR am Dienstag (16.06.2020) nach den Fraktionssitzungen vor.
Aufstockung des Hilfsfonds
Die Opfer hatten aus einem von der damaligen rot-grünen Landesregierung aufgelegten Notfallfonds des Landes schnell bis zu 20 000 Euro (für Hinterbliebene und länger stationär Behandelte) bekommen. Bis heute werden den Angaben der Fraktionen zufolge hieraus Gelder gezahlt - etwa in sozialen Härtefällen. Die Hilfsgelder sollen nun offenbar aufgestockt werden. Die genaue Höhe der geplanten zusätzlichen Hilfssumme ist noch offen.
Fachleute sollen Kommission bilden
In dem Antrag wird die Landesregierung beauftragt, eine Kommission einzusetzen. Das Gremium soll konkrete Erkenntnisse zum Unglück in den Blick nehmen. Externe Fachleute sollen Vorschläge für Großveranstaltungen im Freien machen. Offen ist, ob eine solche Kommission so etwas wie ein verspäteter Loveparade-Untersuchungsausschuss sein wird.
Katastrophe mit 21 Toten
Bei dem Techno-Festival waren am 24. Juli 2010 in Duisburg in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden. Der Landtag setzte jedoch keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dem Geschehen ein. Zunächst sollten die juristischen Ermittlungen abgewartet werden, hieß es damals von der Mehrheit im Parlament.
Prozess eingestellt
Doch die strafrechtliche Aufarbeitung zog sich hin. Jahrelang wurde ermittelt. Erst Ende 2017 startete nach langem Gezerre ein Prozess. Anfang Mai 2020 stellte das Landgericht Duisburg das Loveparade-Strafverfahren wieder ein. Eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit endete damit nach 184 Sitzungstagen ohne ein Urteil.
Die Strafkammer hatte die Einstellung des Verfahrens für die drei verbliebenen Angeklagten - allesamt 2010 Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent - vorgeschlagen. Sie begründete dies unter anderem mit einer angeblich geringen Schuld der Angeklagten sowie mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli 2020.
Gegen die anderen sieben Angeklagten (sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und ein Lopavent-Mitarbeiter) war das Verfahren schon im Februar 2019 wegen vermutlich geringer Schuld eingestellt worden. Hinterbliebene der Todesopfer haben die juristische Aufarbeitung der Katastrophe mehrfach als unzureichend kritisiert.
In dem Antrag der vier Fraktionen heißt es jetzt, die vorgeschlagene Loveparade-Kommission solle "Möglichkeiten und Grenzen von komplexen gerichtlichen Prozessen" analysieren und Vorschläge erarbeiten, "wie eine bessere Aufarbeitung der zugrunde liegenden Ereignisse zukünftig erfolgen kann".