Ist eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke sinnvoll?
Joachim Stamp (FDP): „Ich glaube, dass wir nochmal ernsthaft auf Bundesebene prüfen müssen, ob die verbliebenen drei Atomkraftwerke eine Zeit lang länger laufen können als Brückentechnologie.“
Bewertung: Mit Beginn des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine kam auch die Forderung auf, dass die verbliebenen drei Atomkraftwerke länger am Netz bleiben und nicht wie geplant Ende dieses Jahres abgeschaltet werden sollten. Die Sorge dahinter: Aufgrund der deutschen Abhängigkeit von russischem Gas könnte die Versorgungssicherheit in Gefahr sein.
So forderte etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Isar 2 von drei bis fünf Jahren. Auch der Betreiberkonzern Preussen Elektra setzte sich Ende März für eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke ein. Joachim Stamp steht mit seiner Forderung also nicht allein da.
Das Problem: Ob längere Laufzeiten der Atomkraftwerke einen sinnvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, ist äußert fraglich. Denn laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit besteht die hohe Abhängigkeit von Gas aus Russland vor allem im Bereich der Wärmeerzeugung und der Industrie. Atomkraftwerke würden dabei keine Rolle spielen.
Nur fünf Prozent der deutschen Stromproduktion
Im Strombereich decken die drei sich noch am Netz befindlichen AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 nur circa fünf Prozent der deutschen Stromproduktion ab. Sie würden also vor allem Strom aus Kohlekraftwerken ersetzen und kaum einen Beitrag zur Erhöhung der Unabhängigkeit von russischen Gasimporten leisten.
Dazu kommt noch das Problem der Brennelemente. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks sind diese etwa für das Kraftwerk Isar 2 zum geplanten Betriebsstopp Ende 2022 eigentlich abgebrannt. Die nötigen Brennelemente müssten aber noch produziert werden. Das dauert bis zu zwei Jahre. Ein lückenloser Weiterbetrieb von Isar 2 wäre deshalb unmöglich.
Außerdem: Auch mit Atomenergie wäre man von Russland abhängig. Die EU und damit auch Deutschland sind nicht nur von russischem Gas, sondern auch vom Uran abhängig. Rund 20 Prozent des in den Brennelementen eingesetzten Urans in der EU stammen aus Russland und etwa 19 Prozent aus dem eng mit Russland verbündeten Kasachstan. Für einen Weiterbetrieb bräuchte Deutschland also andere Quellen. Das wäre laut Preussen Elektra aber möglich.
Fazit: Nach derzeitigem Stand scheint es eher unwahrscheinlich zu sein, dass die verbliebenen deutschen Atomkraftwerke trotz prominenter Unterstützung weiterlaufen. Im März machten dies das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für nukleare Sicherheit in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich: „Beide Ministerien kommen zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Laufzeiten nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Lösung des Problems leisten könnte, und dies zu sehr hohen wirtschaftlichen Kosten, verfassungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen.“
Ist NRW wirklich deutscher Windradmeister?
Hendrik Wüst (CDU): „Wir sind in Nordrhein-Westfalen spitze beim Ausbau beispielsweise der Windkraft. Wir waren 2020 spitze, wir waren 2021 auf Platz drei und sind im ersten Quartal 2022 auch auf Platz eins.“
Bewertung: Schaut man sich nur die Zahlen an, hat der aktuelle NRW-Ministerpräsident recht mit seiner Aussage. Laut dem Bundesverband Windenergie landete NRW 2021 auf Platz drei mit einem Zubau von 83 neuen Anlagen und nach dem ersten Quartal 22 ist NRW sogar in Führung mit 26 neuen Anlagen.
Entscheidend ist aber nicht die Anzahl der neuen Anlagen, sondern die damit verbundene Leistung. Und da reicht es für NRW nur zu Platz vier mit einer installierten Leistung von knapp 6400 Megawatt Ende 2021. Damit landet das Bundesland weit hinter Spitzenreiter Niedersachsen (über 11600 Megawatt).
Zurückhaltender äußerte sich dementsprechend auch Ralf Köpke vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE) auf Nachfrage des WDR: "Als eines der größten Flächenländer gehörte NRW beim Windenergieausbau stets zu den Top-5 im Bundesländervergleich. Diese ,Spitzenposition' ist kein Verdienst der Regierung Wüst/Stamp. Die Rankings basieren auf den in den einzelnen Jahren und Quartalen real installierten Windenergieanlagen. Die Projekte haben eine lange Vorlaufzeit. Alle Anlagen, die im ersten Quartal 2022 in Betrieb genommen wurden, sind vor der 1000 Meter Abstandsregel genehmigt worden.”
Dass NRW im Quartals-Ranking für die ersten drei Monate dieses Jahres im Vergleich aller Bundesländer mit 26 neu installierten Anlagen die Nase knapp vorne hatte (in Schleswig-Holstein ist nur eine Anlage weniger ans Netz gegangen), sei eine statistische Momentaufnahme, sagt Köpke. "Die Zusammenstellung der statistischen Zahlen ist auch immer davon abhängig, wann die Bauarbeiten der einzelnen Windparks abgeschlossen sind und wann die einzelnen Anlagen im Marktstammdatenregister angemeldet werden.”
Fazit: Ja, im ersten Quartal 22 hat NRW die meisten Windräder gebaut. Mit dieser Aussage hat Hendrik Wüst recht. Ein wirklicher Erfolg ist das aber eher nicht. Denn mit diesen Ausbau-Quoten ist das Ziel von 12 Gigawatt installierte Leistung Windenergie bestenfalls nur theoretisch zu erreichen. Laut dem LEE müssen dafür landesweit jedes Jahr 200 Windenergieanlagen der Fünf-Megawatt-Klasse neu in Betrieb gehen. Anders gesagt: Eigentlich muss NRW das Ausbau-Tempo bei der Windenergie verdoppeln.
Photovoltaik an Autobahnen und auf Dächern: Geht das so einfach?
Mona Neubaur (Grüne): „Wir sorgen dafür, dass entlang unserer Autobahnen Photovoltaikanlagen entstehen können. Das sind 2000 Kilometer. Da kann man einiges an Leistung erzeugen.“
Bewertung: Tatsächlich gibt es über 2200 Autobahnkilometer in NRW. Also in der Theorie viel Platz, um daneben Photovoltaikanlagen zu errichten. Denn im Zuge der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2011 wurde der 110 Meter-Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vom Gesetzgeber als förderungswürdiger Standort für Photovoltaikflächen festgelegt.
Aber: Laut Bundesfernstraßengesetz ist die Errichtung von Hochbauten (also Bauwerken, die sich mehrheitlich oberhalb der Geländelinie befinden) innerhalb eines 40 Meter Korridors entlang der befestigten Fahrbahn untersagt. Das gilt auch für die Photovoltaikanlagen, so das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Hier kann der Gesetzgeber Ausnahmen für Photovoltaikanlagen ermöglichen. Nicht immer aber ist der Bund auch Eigentümer angrenzender Grünflächen. Das heißt: Im Zweifel müsste das im Einzelfall genau geprüft werden.
Entsprechend positiv wird der Vorschlag auch von Dr. Manfred Fischedick, wissenschaftlicher Geschäftsführer vom Wuppertal Institut, bewertet: „Wir brauchen für den Übergang in ein erneuerbares Energiensystem neben der großmaßstäblichen Ausnutzung der Dachflächen von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Land für die Photovoltaik auch eine Freiflächennutzung. Zur Minimierung des zusätzlichen Flächenverbrauchs ergibt es dabei Sinn, zunächst die Flächen zu nutzen, die ohnehin schon ,gestört' sind, wie die an Autobahnen oder zum Beispiel auf gemeinschaftliche Nutzung von Flächen zu setzen wie bei der Agri-PV“ - das ist die Erzeugung von Sonnenstrom auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Fazit: Ja, neben unseren Autobahnen schlummert ein enormes Potenzial für Photovoltaik mit einer möglichen Leistung von 22 Gigawatt. Allerdings ist diese Energie bisher nur in der Theorie nutzbar. Die Rahmenbedingungen dafür fehlen bisher. Ob die Idee in der Praxis umsetzbar wäre, wie Mona Neubaur es vorschlägt, bleibt abzuwarten.
Gilt auf Dächern ein Mindestabstand für Photovoltaikanlagen?
Mona Neubaur (Grüne): „Bei der Solardachpflicht gibt es auch eine Abstandsregel. Die ist in der Landesbauordnung festgeschrieben. Auch die soll weg, weil sie faktisch verhindert, dass Menschen (...) sich unabhängig machen in ihrer Stromerzeugung. Das wird aber verhindert, weil man häufig einen Abstand zum Nachbardach haben muss und sich die Anlagen dadurch nicht rentieren.“
Bewertung: Diese Abstandsregel gibt es wirklich, festgelegt in der Landesbauordnung NRW. Photovoltaikanlagen, die auf Häuser neu installiert werden, fallen unter die Anforderungen des § 32 Abs. 5 BauO NRW. Das bedeutet, dass die Besitzer die Abstände ihrer PV-Anlage (von der Außenfläche von Brandwänden und von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände) zu Nachbargebäuden von in der Regel 1,25 Meter einhalten müssen.
Für Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktionen aus nicht brennbaren Materialien bestehen, wie zum Beispiel Glas-Glas-Modulen mit Alurahmen, gilt nach § 32 Abs. 5 BauO NRW ein kleinerer Abstand von 0,5 Meter. Für Solar-Anlagen mit brennbaren Außenseiten (Glas-Folien-Modulen) oder Unterkonstruktionen gilt aber der Abstand von mindestens 1,25 Meter. Deshalb kommt es darauf an, was für Module und Unterkonstruktionen verwendet werden – davon ist dann der entsprechende Abstand abhängig.
Kritik für diese Regelung gibt es von Ralf Köpke vom LEE: „Nach Erfahrungen des LEE NRW zählen diese Abstandsregelungen zu den Bremsen beim Solarausbau. Denn heute werden vorzugsweise Doppelhaushälften und Reihenhäuser gebaut, die in der Regel eher schmal sind und bei denen daher nur noch marginale Flächen für die PV-Nutzung zur Verfügung stehen. Die Landesbauordnung, in der all diese Abstände geregelt werden, ist im letzten Jahr novelliert worden.”
Der LEE NRW habe bei den Anhörungen eine Reduzierung dieser Abstände gefordert, um so die nutzbare Fläche auf den Dächern von Doppelhaushälften und Reihenhäusern zu vergrößern. Aber: "Diesen Forderungen ist die Landesregierung nicht gefolgt, sodass es hier bei den vorhandenen Abstandsregelungen geblieben ist. Die Landesregierung hat also eine große Chance liegen gelassen, weitere notwendige Potenziale zu heben”, so Köpke.
Fazit: Diese Aussage stimmt. Die Abstandsregelungen gibt es nicht nur bei Windkraftanlagen, sondern auch bei Photovoltaikanlagen auf Dächern.
Grenzkontrollen aufgrund Geflüchteter aus der Ukraine?
Markus Wagner (AfD): „Trittbrettfahrer‘ kommt nicht von mir, sondern von den Polizeigewerkschaften, die eine erhebliche Gefährdung der inneren Sicherheit dadurch sehen, dass ihre Bundesinnenministerin erneut keine Registrierung an den Grenzen vornimmt (…) Die Polizeigewerkschaften sagen ‚Wenn man uns unsere Arbeit machen lassen würde, wäre das ein enormer Sicherheitsgewinn sowohl für Deutschland als auch für den gesamten Schengenraum‘.“
Bewertung: Richtig ist, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, in einem Interview mit FOCUS-Online Kritik an fehlenden Grenzkontrollen und mangelhafter Registrierung äußerte.
Sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen (DPolG NRW), als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonen, dass Markus Wagner (AfD) nicht in ihrem Namen spricht: „Herr Wagner spricht nicht im Namen der DPolG NRW“, so Erich Rettinghaus (Vorsitzender DPolG NRW). „Als DPolG NRW ist es uns zuwider, wenn aus dem Elend anderer und unter Ausnutzung eines Überfallkrieges politisches oder anderes Kapital oder Vorteile geschlagen werden.“
Daniel Kretzschmar, Pressesprecher des BDK, sagt: „Die Ausführungen von Herrn Wagner sind verkürzt und verzerren die Zusammenhänge. Der BDK hat ein geordnetes und Sicherheitsaspekte berücksichtigendes Ankunfts- und Registrierungsverfahren gefordert, jedoch kein Grenzregime an einer EU-Binnengrenze.“
Auch Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei / Bundespolizei, widerspricht Wagner: „Diese Aussage ist völliger Unsinn. Innere Sicherheit ist wegen Trittbrettfahren in keinster Weise gefährdet. An der Südgrenze zu Österreich haben wir Grenzkontrollen, wie sie rechtlich zulässig sind. An den Grenzen zu Polen und Tschechien haben wir keine Grenzkontrollen. Hier agieren wir im Rahmen der Schleierfahndung. Solche Aussagen verurteile ich aufs Schärfste. Mit den Ängsten der Bürger zu spielen ist verwerflich.“
Fazit: Die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen (DPolG NRW), der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) distanzieren sich von der Aussage von Markus Wagner.
Hintergrund I: Die rechtliche Situation für Geflüchtete aus der Ukraine
Sowohl auf EU als auch auf Bundesebene gibt es Regelungen, die eine Einreise von Geflüchteten aus der Ukraine erleichtern sollen. Laut EU-Verordnung 2018/1806 können ukrainische Geflüchtete ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich dort für 90 Tage aufhalten. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann über die Ausländerbehörde nochmals eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage beantragt werden.
Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde auf EU-Ebene zusätzlich die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Diese Richtlinie gewährt den ukrainischen Geflüchteten den sogenannten „vorübergehenden Schutz“. Ein Asylantrag kann gestellt werden, muss aber nicht. Die Umsetzung und Konkretisierung dieser Massenzustrom-Richtlinie erfolgt in Deutschland durch §24 des Aufenthaltsgesetzes.
Zusätzlich wurde angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung) erlassen. Diese Verordnung gilt bisher bis zum 31. August 2022 und regelt die rechtlichen Aufenthaltsmöglichkeiten und Einreiseregelungen für Geflüchtete sowohl mit als auch ohne ukrainischen Pass. So können etwa auch Drittstaatsangehörige, die sich bei Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben ohne Visum legal einreisen.
Hintergrund II: Registrierung von Geflüchteten in NRW
Die Registrierung geflüchteter Menschen aus der Ukraine funktioniert über sogenannte PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente). Mittels dieser PIK-Systeme werden die persönlichen Daten von Asylsuchenden aufgenommen und im Ausländerzentralregister gespeichert. Laut Information des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt NRW 131 PIK-Stationen. 30 davon befinden sich in mobilen Teams, die je nach Notwendigkeit in die Kommunen fahren. Hinzukommen die PIK-Stationen, die die Kommunen bestellt haben. 2018/2019 wurden für die kommunalen Ausländerbehörden 90 Stationen bestellt, aufgrund der aktuellen Lage wurden 64 Exemplare nachbestellt. Im Schnitt dauert die Registrierung einer Person über PIK zwischen 30 und 60 Minuten.
Ist eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf weitere Kommunen in NRW sinnvoll?
Thomas Kutschaty (SPD): „Von den 396 Kommunen, die wir haben in Nordrhein-Westfalen, haben nur 18 eine Mietpreisbremse. Ich finde, das passt nicht." Es brauche mehr Schutz für Mieter, zumindest so lange, bis ausreichend Wohnraum vorhanden sei. Selbst in Bayern gebe es 162 Gemeinden, die solch eine Mietpreisbremse haben. „Deshalb brauchen wir die Mietpreisbremse, ausgeweitet - sogar für andere Regionen in Nordrhein-Westfalen.“
Bewertung: Seit Anfang 2022 gilt die Mietpreisbremse in Bayern nicht in 162, wie behauptet, sondern in 203 Städten und Gemeinden. Das entspricht einem Anteil von zehn Prozent der insgesamt 2056 bayerischen Gemeinden. In NRW wird die Mietpreisbremse in 18 Städten angewendet. Mit insgesamt 396 Kommunen liegt der Anteil entsprechend bei 4,5 Prozent.
Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln sieht die Mietpreisbremse insgesamt kritisch. Dabei stützt sich das IW Köln auf verschiedene Studien, die zeigen, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten langfristig nur wenig begrenzt. So fanden Wissenschaftler heraus, dass die Mietpreisbremse die Mieten effektiv um bis zu fünf Prozent dämpft. Doch dieser Effekt verschwindet etwa ein Jahr nach der Umsetzung, so dass danach praktisch keine Auswirkungen auf die Mietpreise mehr feststellbar sind. Die positive Wirkung ist also nur temporär.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Mietpreisbremse komme vor allem Wohngebieten mit einkommensstarken Haushalten zugute und verfehle damit ihr politisches Ziel, ergänzt das IW Köln. Neben der geringen Wirkung auf die Mieten leide außerdem die Qualität der angebotenen Wohnungen.
Die Mietpreisbremse sei in Bayern zwar ein durchaus übliches Instrument, aber im Vergleich seien die Mietpreissteigerungen in Bayern deutlich stärker gewesen und bereits auf einem höheren Niveau. Das IW Köln hält demnach eine Ausweitung in NRW für wenig sinnvoll. Das liege aber vor allem an dem Instrument der Mietpreisbremse. Ein Vergleich mit Bayern hinke.
Der Deutsche Mieterbund NRW hält Kutschatys Forderung für begründet und in der Sache für richtig: „Die Mietpreisbremse gilt bedauerlicherweise tatsächlich nur noch in 18 Kommunen in NRW. Aus Sicht des DMB NRW ist eine Ausweitung nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt notwendig, da in immer mehr Kommunen im Land ein enger Wohnungsmarkt vorliegt und die Mieten sowie vor allem die Mietbelastungsquote, also der Anteil des Einkommens, den die Haushalte für ihre Wohnkosten aufwenden müssen, weiter steigen.“ Die Mietpreisbremse selbst werde zwar aufgrund der vielen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten auch von Mieterseite kritisiert, eine Verbesserung des Instruments sei aber eine bundespolitische Aufgabe.
Der Deutsche Mieterbund geht sogar noch weiter und fordert einen befristeten Mietenstopp bis die Wohnraumkrise überwunden ist. Ein Vergleich von NRW und Bayern ist aus Sicht des Mieterbundes NRW angemessen, weil beides Flächenländer mit lokal sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkten sind.
Fazit: Das IW Köln und der Deutsche Mieterbund NRW halten das Instrument der Mietpreisbremse für verbesserungswürdig. Eine Änderung wäre jedoch Aufgabe des Bundes. Eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf weitere Kommunen wird sowohl kritisch als auch als notwendig bewertet – je nach Position.
Mehr Luftfilter im NRW-Landtag als an Düsseldorfs Schulen?
Mit Blick auf die kommende Corona-Welle in diesem Herbst fordert Thomas Kutschaty (SPD) die Ausstattung von Klassenräumen in NRW mit Luftfiltersystemen. Thomas Kutschaty (SPD): „Wir müssen die Vorbereitungen treffen, dass wir zum Beispiel endlich mal diese Luftfilter in den Klassenräumen bekommen. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen stehen glaube ich mehr Luftfilter als an allen Düsseldorfer Schulen zusammen.“
Bewertung: In der Trägerschaft der Stadt Düsseldorf liegen insgesamt 150 Schulen. Diese Zahl teilt sie wie folgt auf die unterschiedlichen Schulformen auf: 87 Grundschulen, 7 Hauptschulen, 13 Realschulen, 18 Gymnasien, 6 Gesamtschule, 10 Berufskollegs, 7 Förderschulen, 1 Weiterbildungskolleg.
Laut Information der Stadt Düsseldorf sind aktuell 4.238 Luftreinigungsgeräte, je vier pro Klassenraum, in allen Düsseldorfer Grundschulen (3.702 Geräte) sowie in allen Düsseldorfer Förderschulen (536 Geräte) verbaut. Die Situation der Stadt Düsseldorf ist allerdings nicht auf alle Städte in NRW übertragbar, wie WDR-Recherchen zeigen: Das Abrufen der vom Land NRW bereitgestellten Fördergelder scheitert häufig an den hohen Anforderungen für die Förderung.
Für die öffentlichen Räume des Landtags hat die Landtagsverwaltung 21 Geräte beschafft. Hinzu kommen die Geräte, die die jeweiligen Fraktionen auf eigene Kosten beschafft haben. Laut Informationen der Deutschen Presseagentur (DPA) haben die Fraktionen zum 21.01.2021 insgesamt 20 Luftfilter angeschafft. Sieben davon entfallen auf die SPD-Fraktion, fünf auf die CDU, vier auf die Grünen und jeweils zwei auf AfD und FDP.
Fazit: Wir haben für Herrn Kutschaty extra nochmal nachgezählt. Zumindest um ein paar Geräte hat er sich dann doch verrechnet. Aber es war gestern Abend auch schon spät in Köln-Bocklemünd, als die erste Wahlarena beendet wurde. Die nächste Runde startet aber schon in der kommenden Woche. Am 12.05. trifft der SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty auf den CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. Dann nur in der Zweierrunde live ab 20:15 Uhr im WDR. Und wir sind wieder mit dabei.