Rund 13 Millionen Menschen sind in NRW bei der kommenden Landtagswahl wahlberechtigt. Viele von ihnen werden jedoch ihre Stimme nicht am 15. Mai im Wahllokal abgeben, sondern schon vorher ihre Kreuzchen machen. Der Anteil der Briefwähler ist in den vergangenen Jahren durch die Corona-Pandemie deutlich gestiegen. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 gaben fast 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme auf dem Postweg ab.
Wer kann Briefwahl beantragen?
Egal, ob jemand im Wahllokal oder schon vorher am Küchentisch wählt: Alle Wahlberechtigte in NRW erhalten erst einmal vor der Wahl per Post von ihrer Stadt oder Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung - und haben damit auch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Früher musste die Briefwahl noch extra begründet werden. Das ist heute nicht mehr der Fall.
Was wird für die Briefwahl benötigt?
Für die Briefwahl benötigt man neben einem Stimmzettel zwingend einen Wahlschein. Dieser kann bei vielen Gemeinden schriftlich beantragt oder auch persönlich abgeholt werden. Vorteil dabei: Wer sich deswegen extra auf den Weg ins Rathaus macht, kann die Unterlagen dort direkt ausfüllen und gleich wieder abgeben.
Bequemer geht es aber mit der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 24. April an alle Wahlberechtigten in NRW verschickt wird. Diese enthält einen Vordruck, mit dem man einen Wahlschein mitsamt allen erforderlichen Unterlagen per Post anfordern kann.
QR-Code führt zum Online-Formular
In vielen Kommunen ist der Antrag auf Briefwahl auch online möglich. Auf der Wahlbenachrichtigung findet sich dann in der Regel ein QR-Code, der direkt zum entsprechenden Online-Formular führt. Wer das ausfüllt, bekommt alle Unterlagen wenige Tage später per Brief.
Briefwahl rechtzeitig beantragen
Briefwahl-Anträge sollten möglichst so frühzeitig gestellt werden, dass die ausgefüllten Unterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl wieder zurückgeschickt werden können. Anträge können aber auch noch bis zum 13. Mai um 18 Uhr gestellt werden, im Einzelfall geht das sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr. Aber dann wird es natürlich knapp, denn die Unterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr an der auf dem Rücksende-Umschlag angegebenen Stelle vorliegen.
Was muss beim Ausfüllen der Unterlagen beachtet werden?
Die Briefwahl-Unterlagen bestehen aus einem Wahlschein mit einer "Versicherung an Eides statt", einem roten und einem blauen Umschlag und natürlich dem wichtigsten Papier: dem Stimmzettel. Dieser muss genauso ausgefüllt werden wie im Wahllokal, also mit einem Kreuz für Erst- und/oder einem Kreuz für die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Direktkandidatin oder einen Kandidaten, mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Wahlberechtigte haben also zwei Stimmen, können sich aber auf die Abgabe nur einer Stimme beschränken. Auch dann bleibt der Stimmzettel noch gültig. Anschließend wird der Stimmzettel in den blauen Umschlag gesteckt und dieser zugeklebt! Jeder blaue Umschlag darf nur einen Stimmzettel enthalten.
Auf dem Wahlschein muss die "Versicherung an Eides statt" mit Unterschrift und Datum versehen werden. Damit bestätigt man, den Stimmzettel persönlich ausgefüllt zu haben. Dieser Wahlschein kommt zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag. Auch der rote Umschlag wird zugeklebt. Und auch hier darf der Umschlag nur den blauen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein enthalten.
Innerhalb Deutschlands wirft man den roten Umschlag dann portofrei in den nächsten Briefkasten. Wer im Ausland wählt, muss den Brief ausreichend frankieren.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein mit einer "Versicherung an Eides statt", einem blauen und einem roten Umschlag - und natürlich dem eigentlichen Stimmzettel.
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Was passiert mit den Wahlunterlagen bis zur Auszählung?
Die Briefwahlumschläge werden ungeöffnet gesammelt und bleiben bis zum Wahltag unter Verschluss. Erst am Wahltag werden sie den eigens eingerichteten Briefwahlvorständen übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass pro Briefwahlbezirk mindestens 50 Wahlbriefe vorliegen. So soll verhindert werden, dass doch noch Rückschlüsse auf die Absender gezogen werden können.
Die Briefwahlvorstände öffnen am Wahltag ab ca. 15 Uhr die roten Briefwahlumschläge und prüfen, ob der Wahlschein korrekt ausgefüllt wurde und die blauen Stimmzettelumschläge in Ordnung sind, es sich also um die amtlich hergestellten Umschläge handelt. Diese werden dann in eine Briefwahlurne geworfen. Ab diesem Zeitpunkt sind Wahlscheine und Stimmzettel getrennt und Rückschlüsse über den Absender eines Stimmzettels nicht mehr möglich.
Die Briefwahlurnen mit den blauen Umschlägen werden dann - wie die übrigen Wahlurnen in den Wahllokalen - ab 18 geöffnet und ausgezählt. Wie auch in den Wahllokalen sind die Tätigkeiten des Briefwahlvorstands stets öffentlich, können also von jedem beobachtet werden.
Hat die Wahl per Brief auch Nachteile?
Wer schon Wochen vor dem Wahltermin seine Stimme angibt, kann natürlich nicht mehr auf aktuelle Ereignisse reagieren. Womöglich leistet sich die präferierte Partei oder der Kandidat auf den letzten Metern noch einen Fehltritt? Zudem kann man nicht - wie im Wahllokal - garantieren, dass jede Stimme auch wirklich geheim abgegeben wurde. Ehepartner könnten versucht sein, ihre Stimmzettel gemeinsam am Küchentisch auszufüllen.
Briefwähler erschweren übrigens auch die Arbeit der Wahlforscher. Denn die Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend stützen sich zum großen Teil auf Befragungen von Wählerinnen und Wählern nach ihrer Stimmabgabe vor dem Wahllokal. Wer zuhause wählt, kann nicht befragt werden.
Am Ende tragen die Briefwahlstimmen aber genauso zum Wahlergebnis bei, wie die persönlich abgegebenen Stimmen am Wahltag. Und sicher ist die Briefwahl auch: Seit der Einführung im Jahr 1957 hat es nach Angaben des Bundeswahlleiters keine größeren Beanstandungen bei einer Briefwahl gegeben.