Wegen Verurteilung: Landtag erlässt Maßnahmen gegen AfD-Mitarbeiter

Stand: 27.06.2024, 13:06 Uhr

Ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten war wegen eines antisemitischen Angriffs verurteilt worden. Jetzt hat der Landtag gegen den Mann weitere Konsequenzen beschlossen.

Von Bernd NeuhausChristoph Ullrich

Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeigers" hatten den Fall ins Rollen gebracht. Demnach soll das Burschenschaftsmitglied mit zwei weiteren Männern einen 25-Jährigen als "Judensau" und "Drecksjude" bezeichnet haben und ihn mit Gürteln geschlagen haben.

Haftstrafe wegen "Judensau" und Gürtelschlägen

Das Landgericht Heidelberg verurteilte die drei schon im Dezember 2022 zu acht Monaten Haft auf Bewährung, die Berufung dagegen läuft noch. Nach Bekanntwerden des Falls hat der Landtag jetzt weitere Konsequenzen gegen den Mitarbeiter erlassen.

In einer Mail an den WDR bestätigt ein Landtagssprecher, dass der AfD-Mitarbeiter nicht mehr so ohne Weiteres in den Landtag gehen kann. "Er darf nur noch wenige Bereiche des Landtagsgebäudes betreten", so der Sprecher. Außerdem erfolge vor jedem Zutritt eine Personenkontrolle.

Die Maßnahme sei auf drei Jahre befristet. Landtagspräsident André Kuper (CDU) schreibt, "niemand soll Sorge haben, dass sich hier Verfassungsfeinde aufhalten oder antisemitische Taten toleriert werden."

AfD hält an dem Mann (vorerst) fest

Seitens der AfD erklärte ein Sprecher, dass der Abgeordnete bis zur rechtskräftigen Klärung an seinem Mitarbeiter festhalten werde. "Die vom Landtag erlassenen routinemäßigen Vorsichtsmaßnahmen stellen keine Einschränkung für unsere Arbeit dar", heißt es weiter.