Das Land will zeitweise die Regeln zum Lärmschutz lockern, damit Fußballfans rund um die Europameisterschaft (EM) der Männer länger feiern können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis 31. Juli bei Großveranstaltungen, die mit der EM zu tun haben, länger Lärm entstehen darf.
Nachtruhe um 01 Uhr statt 22 Uhr
Eigentlich verbietet das Land ab 22 Uhr grundsätzlich alles, was die Nachtruhe stören kann. Diese Frist soll während der EM verlängert werden, auf bis zu 1 Uhr in der Nacht - und zwar auch in Wohngebieten. Der Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung wurde am Mittwoch in den drei zuständigen Fachausschüssen des Landtags mit den Stimmen aller fünf Parteien (CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD) einstimmig befürwortet. Kommende Woche Mittwoch soll er im Plenum beschlossen werden.
Bei der anstehenden Fußball-EM, die in Deutschland ausgetragen wird, werden die Spiele teilweise erst um 21 Uhr angepfiffen. Das bedeutet, dass sie bis mindestens 22:45 Uhr dauern. Bei Verlängerung und Elfmeterschießen ist sogar ein Abpfiff erst nach Mitternacht möglich. Damit Public Viewings nicht um 22 Uhr abgebrochen werden müssen, sollen die Regelungen zur Nachtruhe während der EM ausnahmsweise erst später greifen.
Lärmschutzkonzept ist Voraussetzung
Eine vergleichbare gesetzliche Regelung gab es bereits 2006, als die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland ausgetragen wurde. In Anlehnung daran will das Land Städten und Dörfern nun erneut einen rechtssicheren Rahmen bieten, um Veranstaltungen rund um das Turnier auch bis in die Nacht möglich zu machen.
Gemeinden, die von der späteren Nachtruhe Gebrauch machen, müssen jedoch ein Lärmschutzkonzept erstellen. So sollen die Nerven von Anwohnerinnen und Anwohnern nicht über Gebühr strapaziert werden.
Landesregierung erwartet "große Akzeptanz" für längeren Lärm
Die schwarz-grüne Koalition rechnet aber nicht mit einer großen Beschwerdewelle: "Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Public-Viewing- und ähnliche Veranstaltungen gemeinsame freundschaftliche Begegnungen ermöglicht haben und eine große Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern gegeben war", heißt es in dem Gesetzestext. Durch das weit verbreitete Interesse an den EM-Partien bestehe "häufig auch eine gesteigerte Bereitschaft, kurzfristige Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinzunehmen", schreibt die Landesregierung. Sie geht deshalb "im Regelfall" von einem überwiegenden öffentlichen Interesse der nächtlichen Veranstaltungen aus.
Die EM findet von 14. Juni bis 14. Juli in Deutschland statt, 20 der insgesamt 51 Spiele werden in Nordrhein-Westfalen ausgetragen - und zwar in Düsseldorf, Gelsenkirchen, Dortmund und Köln.
Public Viewing in Austragungsorten und anderswo
Die Austragungs-Orte sind besonders betroffen von den nächtlichen Aktivitäten der Fußball-Fans: Einerseits durch die An- und Abreise der Stadiongäste. Andererseits sind die vier Städte von der Uefa vertraglich verpflichtet, während des gesamten Turniers Fan-Zonen einzurichten, in denen alle Spiele der EM gezeigt werden. Aber auch an vielen anderen Orten in Nordrhein-Westfalen wird es Public-Viewing-Veranstaltungen geben. Auch die können durch die Lockerung der Lärmschutzregeln bis in die Nacht stattfinden.
Die geplanten Lärmschutz-Ausnahmen gelten jedoch nur für Veranstaltungen, die "von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte" zur EM organisiert werden, so steht es im Gesetzentwurf. Für sonstige private oder gewerbliche Veranstaltungen gelten die regulären Vorschriften.