Die Zahlen sind erschreckend: 37.141 Personen waren in NRW im Jahr 2022 von häuslicher Gewalt betroffen. Knapp 70 Prozent der Opfer waren weiblich. Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik sind ziemlich klar, wobei Fachleute davon ausgehen, dass häusliche Gewalt auch sehr oft nicht angezeigt wird. Demnach ist die Dunkelziffer deutlich höher - und zwar laut Schätzungen um 25 bis sogar 80 Prozent.
Hilfsangebote ausbauen
Einig sind sich in der Debatte im Landtag alle Fraktionen, dass Opfer häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung brauchen. Aber eben auch, dass - trotz der bereits vorhandenen Angebote und Maßnahmen - das Netz an Hilfsangeboten ausgebaut und verbessert werden muss.
Konkret fordert die SPD in ihrem Antrag zum Beispiel, dass sich bei der Polizei und der Gesetzgebung im Sinne des Opferschutzes und der Prävention einiges tun müsse. Etwa indem das Fortbildungsangebot ausgebaut wird. Zudem möchte die SPD, mit Unterstützung der FDP, dass die Polizei den Täter oder die Täterin schneller aus Wohnung verweisen kann - um so das Opfer zu schützen.
SPD und FDP: Schwelle für Wohnungsverweis zu hoch
Konkret ist das im Polizeigesetz in NRW geregelt. Die Schwelle, ab der so ein Wohnungsverweis für 10 Tage möglich ist, ist SPD und FDP allerdings zu hoch. Andere Bundesländer, wie etwa Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen hätten die Schwelle, ab der ein Wohnungsverweis möglich ist, gesenkt.
Häusliche Gewalt betrifft zumeist Frauen, aber auch Kinder: entweder als Opfer, oder weil sie im häuslichen Umfeld unmittelbar die Gewalt miterleben. Für diese Fälle - darauf verweist die Landesregierung - wurden in den Frauenhäusern besonders geschulte Fachkräfte etabliert, die sich um die speziellen Bedürfnisse der Kinder mit Gewalterfahrungen kümmern.
Für die SPD besteht bei der Anzahl der Frauenhausplätze dringender Handlungsbedarf: Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass es pro 10.000 Einwohner einen Platz im Frauenhaus gibt. Das wären, so die Rechnung, für NRW 1.800 Plätze. Aktuell gibt es über NRW verteilt insgesamt 680. Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Fünf Schutzwohnungen für betroffene Männer
Doch von häuslicher Gewalt sind auch Männer betroffen. Hier verweist die zuständige Ministerin Josefine Paul darauf, dass NRW in den verschiedenen Landesteilen fünf Schutzwohnungen mit 20 Plätzen anbietet. Das sei bei derzeit 70 Prozent Auslastung völlig ausreichend.
Für die Landesregierung ist der bereits vorhandene Aktionsplan gegen häusliche Gewalt eine gute Grundlage, um weitere Maßnahmen mit Verbänden und Akteuren zu entwickeln – das Thema und mögliche Maßnahmen werden dann jetzt in den Ausschüssen weiter debattiert.