Der Gerichtsprozess gegen Peter S. hatte rund 2.000 Opfer identifiziert, die nachweislich verdünnte Medikamente aus seiner Apotheke bekommen hatten. Die bisherige Regelung bezog allerdings viele Betroffene nicht mit ein, zum Beispiel weil sie nur gering dosierte Medikamente bekommen haben. Diese Menschen hatten immer wieder gegen diese Regelung demonstriert und wollten ebenfalls Geld vom Land bekommen.
Auch Angehörige können Geld bekommen
Deshalb hat der Landtag am Freitag den Kreis derer erweitert, die die Entschädigung beantragen können. Alle, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich Krebsmedikamente in der Bottroper Apotheke gekauft haben, die auch dort hergestellt wurden, können jetzt das Geld beantragen. Das gilt auch für Angehörige von bereits verstorbenen Betroffenen.
Außerdem hat der Landtag die Antragsfrist zunächst bis Ende März 2023 verlängert - für all diejenigen, die bis jetzt schon berechtigt waren. Alle anderen, die jetzt zusätzlich das Geld beantragen dürfen, können den Antrag sogar bis Ende Juni einreichen.
Bis jetzt ist nur sehr wenig der bereitgestellten zehn Millionen Euro abgerufen worden. Woran das liegt, ist unklar. Gesundheitsminister Laumann vermutet, dass viele Betroffene gar nicht mitbekommen haben, dass sie 5.000 Euro vom Land bekommen können oder viele inzwischen auch bereits verstorben sind.
Betroffene müssen weiter warten
Peter S. hatte seine Medikamente auch außerhalb von NRW verkauft. Das Gesundheitsminsterium versucht, zumindest die Adressen der im Prozess identifizierten Opfer herauszufinden und sie über ihren Anspruch zu informieren. Das sei aber sehr zeitaufwendig und nicht bis zum Ende der ursprünglichen Antragsfrist Ende des Jahres abzuschließen.
Für viele Betroffene bedeutet das aber auch noch längere Wartetezeiten. Die Politik hatte eigentlich bereits für diesen Herbst eine Lösung angeboten. Jetzt wird vor dem verlängerten Fristende im Juni 2023 voraussichtlich kein Geld fließen.