Juristisch ist der Fall nicht leicht zu erklären. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den vom 1. FC Köln eingereichten Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Eine Revision hatten die Münsteraner Richter dabei nicht zugelassen. Genau dagegen hatte der FC Beschwerde eingelegt, dem das Bundesverwaltungsgericht jetzt nachkam. Das bedeutet, dass der FC jetzt doch gegen die Entscheidung des OVG vorgehen kann. Natürlich ist der Ausgang des neuen Verfahrens völlig offen.
Juristisches Gezerre um Trainingsgelände im Grüngürtel
Seit Jahren möchte der Fußballverein am Standort im Grüngürtel sein Trainingsgelände ausbauen. Darum hat sich ein seit sieben Jahren schwelendes juristisches Tauziehen entwickelt. Naturschützer wollen verhindern, dass der FC im besonders erhaltenswerten Grüngürtel baut. Der FC fürchtet, dass ihm wegen seiner veralteten Trainingsbedingungen mittelfristig Wettbewerbsnachteile entstehen.
Als Kompromiss wurde in der Vergangenheit immer wieder auch das Ausweichen auf ein unbebautes Gelände im wenige Kilometer entfernten Köln-Marsdorf ins Spiel gebracht. Der FC möchte sich aber am traditionsreichen Geißbockheim weiterentwickeln. Das juristische Geplänkel dürfte jetzt in eine neue Runde gehen.
Fußballverein erwartungsgemäß zufrieden
Philipp Türoff, einer von drei Geschäftsführern des FC, zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden. "Das jüngste Urteil ist ein weiterer Schritt der gerichtlichen Überprüfung zur Wahrung der Interessen des FC und zur Aufklärung, wie in dieser Angelegenheit mit uns umgegangen wurde", erklärt er wörtlich auf der Homepage des Vereins.