Vor dem 1. Juli 1977 war eine Scheidung nur bei Feststellung der Schuld eines Ehepartners oder beider Ehepartner möglich. Wer den Ehegatten "böswillig" verließ, wurde schuldig geschieden. Das bedeutete aber weder das Sorgerecht für die Kinder noch Unterhaltszahlungen zu bekommen. Deshalb wurde vor Gericht viel gelogen und viel schmutzige Wäsche gewaschen. Autorin: Martina Meißner
Neues Scheidungsrecht tritt in Kraft (am 01.07.1977)
WDR ZeitZeichen. 01.07.2017. 14:34 Min.. Verfügbar bis 29.06.2097. WDR 5.