Wem gehört die Musik? Wer darf an ihr verdienen? Eine Frage, die sich so mancher Komponist schon vor der Erfindung des Grammophons stellte, seitdem es allerdings Schallplatten und Tonträger gibt, hat sich diese Frage noch verschärft. Insbesondere der Komponist Richard Strauss setzte sich dafür ein, dass die Deutsche Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) am 1. Juli 1903 gegründet wurde - ein Vorläufer der GEMA. Autoren: Veronika Bock und Ulrich Biermann © WDR 2013
Gründung der Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (am 01.07.1903)
WDR ZeitZeichen. 01.07.2013. 14:24 Min.. Verfügbar bis 29.06.2093. WDR 5.