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DDR-Staatsrat beschließt die Abschaffung der Todesstrafe (am 17.07.1987)

WDR ZeitZeichen 17.07.2012 14:31 Min. Verfügbar bis 15.07.2092 WDR 5

Die Entscheidung kam plötzlich, doch das war eigentlich immer so, wenn sich die DDR-Obrigkeit etwas Neues ausdachte: Die Todesstrafe wird abgeschafft. So vermeldete es die DDR-Nachrichtenagentur ADN am 17. Juli 1987. Die historischen Erfordernisse für die schlimmste aller Strafen seien nicht mehr gegeben. Gemeint waren die Nazi- und Kriegsverbrechen - dabei wurden nicht nur Nazis, sondern auch Agenten, Saboteure, Abtrünnige aus den eigenen Reihen und solche, die man dafür hielt, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Autor: Thomas Klug © WDR 2012