NRW führt Honoraruntergrenzen für Künstler ein

Stand: 31.07.2024, 19:14 Uhr

Ab dem 1. August müssen in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler gezahlt werden.

Die neuen Honoraruntergrenzen gelten zunächst für Projekte im Bereich der kulturellen Bildung, die vom Land gefördert werden. Wer für die Programme "Künstler in die Kita" oder "Kultur und Schule" arbeitet, bekommt mindestens 55 Euro plus Spesen. Das ist laut Landesregierung doppelt so viel wie bisher. Kommendes Jahr sollen die Mindesthonorare auch in allen anderen Kultursparten eingeführt werden.

Alle Kulturprojekte, die vom Land NRW gefördert werden, müssen dann die vereinbarten Untergrenzen einhalten. Damit soll sicher gestellt sein, dass Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit leben können. Der Kulturrat NRW begrüßt die Mindesthonorare. Für die flächendeckende Einführung der Honoraruntergrenzen brauche es aber mehr Geld als derzeit vom Land vorgesehen.

NRW führt Mindesthonorare im Kreativbereich ein WDR 5 Scala - aktuelle Kultur 18.07.2024 07:27 Min. Verfügbar bis 18.07.2025 WDR 5

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