NRW führt Mindesthonorare für Künstler ein

Stand: 18.07.2024, 05:00 Uhr

Nordrhein-Westfalen führt in landesgeförderten Projekten Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler ein.

Deren Bezahlung kann dadurch um bis zu einem Drittel höher ausfallen als bisher. Kulturministerin Ina Brandes erklärte dem WDR, die neue Regelung gelte ab dem 1. August. Zunächst wird sie jedoch nur für zwei Programme zur kulturellen Bildung in Schulen und Kindertagesstätten eingeführt. Für diesen ersten Schritt seien Mehrkosten von 1,6 Millionen Euro eingeplant.

Ab 2026 sollen die Mindestsätze dann in allen künstlerischen Projekten gezahlt werden, die das Land finanziert. Die Landesregierung kommt damit verspätet einer Vorschrift aus dem NRW-Kulturgesetzbuch nach, die bereits Ende 2021 in Kraft getreten war.

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