Wie die Katholische Nachrichtenagentur berichtet, will die Zeitung rechtlich gegen eine einstweilige Verfügung vorgehen. Das Landgericht Köln hatte dem Blatt im Eilverfahren verboten, einen ehemals hochrangigen Geistlichen weiterhin als "Porno-Priester" erkennbar zu machen. Das hatte ein Anwalt des Erzbistums der Wochenzeitung "Die Zeit" gesagt. Hintergrund sind Berichte von Mitte August: Durch Überprüfungen der IT-Sicherheit war aufgefallen, dass es von Dienstrechnern des Erzbistums Dutzende Zugriffe auf Pornoseiten gegeben hatte. Die "Bild"-Zeitung hatte in diesem Zusammenhang Name und Foto eines Priesters öffentlich gemacht.
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