24. Juli 2010
Auf der Loveparade in Duisburg kommt es zur Katastrophe. 21 Menschen sterben. Noch während auf dem Partygelände Chaos herrscht, rücken Bereitschafts-Staatsanwälte aus.
18. Januar 2011
Die Duisburger Staatsanwaltschaft gibt erste Ermittlungsergebnisse bekannt. Es gebe einen Anfangsverdacht gegen 16 Personen aus dem Verantwortungsbereich der Stadt Duisburg, des Veranstalters Lopavent und der Polizei.
Der später abgewählte Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland und der Veranstalterchef Rainer Schaller sind nicht darunter.
12. Februar 2014
Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist fertig. Ein Teil der Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wird eingestellt. Die Polizei zum Beispiel gehört nicht mehr zu den Beschuldigten.
Die Anklage beschränkt sich auf insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters. Denn die Ursache für das Loveparade-Unglück sei ausschließlich die Planung mit einem zu engen Ein- und Ausgang gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
17. Februar 2015
Seit einem Jahr prüft das Landgericht Duisburg die Anklage der Staatsanwaltschaft. Das Gericht zweifelt an einem zentralen Beweismittel: dem Gutachten eines britischen Experten. Die zuständige Strafkammer schickt dem Sachverständigen einen Katalog mit rund 75 Nachfragen zu seiner Expertise.
5. April 2016
Das Duisburger Landgericht weist die Anklage der Staatsanwaltschaft zurück. Das Gutachten beweise nicht, dass wirklich Planungsfehler zu der Katastrophe geführt haben.
Aus Sicht des Gerichts könnten auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben, zum Beispiel der Polizeieinsatz. Doch gegen die Polizei hatten die Ermittler keine Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Entscheidung ein.
24. April 2017
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilt mit, dass der Prozess doch stattfinden soll. Im Gegensatz zur ersten Instanz hält es eine Verurteilung für "hinreichend wahrscheinlich". Das Duisburger Landgericht beginnt mit den Vorbereitungen eines der größten Strafprozesse der Nachkriegsgeschichte.
24. Oktober 2017
Knapp sieben Wochen vor Prozessbeginn teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass der erste Teil eines neuen Sachverständigengutachtens vorliege. Auch das neue Beweismittel sieht schwere Fehler bei der Planung und Genehmigung der Duisburger Loveparade.