Die Tat ereignete sich am 12. Dezember 2010 gegen ein Uhr morgens: Laut Anklage sollen sich acht Männer und zwei Frauen im Alter von 20 bis 41 Jahren vor einer Dortmunder Kneipe versammelt haben. Ihnen wird vorgeworfen, zunächst Flaschen und andere Gegenstände gegen die Scheiben des linken Szenetreffs geworfen zu haben. Sie sollen auch gegen Scheiben getreten und Reizgas versprüht haben. Die zehn Tatverdächtigen gehören offenbar mehrheitlich zur "Skinhead-Front Dortmund Dorstfeld".
Schläge, Tritte, Messerstiche
Die Staatsanwaltschaft wirft sechs der Angeklagten vor, einen Gast aus der Kneipe auf die Straße gezogen zu haben. "Er soll geschlagen und getreten worden sein - insbesondere gegen den Kopf, als er auf dem Boden lag", sagte Martin Brandt, Sprecher des Dortmunder Landgerichts, am Donnerstag zu WDR.de. "Einer der Angeklagten soll das Opfer mit einem Messer in den linken Oberschenkel und den rechten Oberarm gestochen haben." Bevor schließlich die alarmierte Polizei eintraf, soll zudem einer der Angeklagten den Hitlergruß in Richtung Gaststätte gemacht haben.
Für das Verfahren, das vor der Jugendstrafkammer verhandelt wird, hat das Dortmunder Landgericht 14 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach der derzeitigen Planung im November gesprochen werden. Der schwerste Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung. Sie kann grundsätzlich mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Darüber hinaus geht es unter anderem um Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.
2005 Punker tödlich verletzt
Bereits einschlägige Erfahrungen mit der Justiz hat der Mitangeklagte Sven K., der 2005 einen Punker mit einem Messerstich tödlich verletzte und verurteilt wurde. Wegen guter Führung kam er im Jahr 2010 vorzeitig frei - bevor er sich mutmaßlich am Überfall auf die Dortmunder Gaststätte beteiligte. Ende 2011 war er in eine Attacke gegen zwei türkischstämmige Jugendliche verwickelt. Dafür wurde er nach Justizangaben im Januar 2013 vom Landgericht Dortmund wegen Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte K. allerdings Revision ein.