Keine Zeit für Streaming
Grundsätzlich hat man als Arbeitnehmer normalerweise einen Arbeitsvertrag, in dem alles genau geregelt ist, natürlich auch die Arbeitszeit. Und wenn man währenddessen Fußball oder andere Inhalte streamt, kann es dafür eine Abmahnung geben. Auch wenn man nur "ein bisschen" nebenher guckt. Solche Abmahnungen gab es nämlich tatsächlich schon für wenige Sekunden. Und die sind auch vor Gericht bestätigt worden. Das gilt zum Teil auch für die Pausen. Der PC am Schreibtisch und auch das Internet dort sind Arbeitsmittel und die dürfen grundsätzlich nicht für private Zwecke genutzt werden. Anders ist es jedoch, wenn man sich in der Pause mit dem eigenen Handy oder Tablet über das Mobilfunknetz etwas anschaut – das geht.
Ähnliche Regeln gelten auch zu Hause
Auch im Homeoffice gilt: Während der Arbeitszeit grundsätzlich kein Streaming. Arbeitsrechtlich sind nämlich Büro und der Arbeitsplatz zu Hause gleichgestellt. Es gelten also dieselben vertraglichen Verpflichtungen. Anders ist es allerdings hier in den Pausen. Mit dem eigenen PC oder Laptop und mit dem eigenen Internet darf man sich Videos angucken. Das ist dann nämlich Privatsache.
Auf Kooperation setzen ist sinnvoll
Im Büro am PC mal kurz seine privaten Mails zu checken ist zwar ebenfalls grundsätzlich verboten. Allerdings wird hierbei meistens stillschweigend ein Auge zugedrückt und das Ganze toleriert. Es ist übrigens generell ratsam, mit dem Arbeitgeber einfach mal über solche Sachen zu sprechen. Beispielsweise, wenn die Deutschen bei einer Fußball-WM wegen Zeitverschiebung nachmittags spielen und man das Ereignis irgendwie verfolgen möchte. Hierfür lässt sich oft eine informelle Lösung finden. Falls vorhanden unter Umständen auch zusammen mit dem Betriebsrat.