Durch Gesetzeslücke könnte die Zur-Mühlen-Gruppe der Geldstrafe entgehen
Dem Bericht zufolge könnte die Gruppe durch den Umbau die Zahlung einer Kartellbuße von 120 Millionen Euro umgehen. Die Gruppe hatte im vergangenen Jahr als Mitglied eines „Wurstkartells“ eine Geldbuße auferlegt bekommen. Nach Überzeugung der Wettbewerbshüter hatte sie Preise vor allem für Wurstwaren in den Regalen des Discounters Aldi abgesprochen.
Dieser Strafe könnte die Zur-Mühlen-Gruppe nun entgehen, berichtete die "WirtschaftsWoche". Die von der Entscheidung des Kartellamts betroffenen Firmen seien aus dem Handelsregister gelöscht worden, die werthaltigen Unternehmensteile seien auf neu gegründete Gesellschaften übertragen worden.
Kartellamt will dem nun entgegensetzen
Bereits in der Vergangenheit hatte das Bundeskartellamt beklagt, dass sich Konzerne durch eine konzerninterne Umstrukturierung unter bestimmten Voraussetzungen der Haftung für die verhängten Bußgelder entziehen könnten.
Ein Sprecher der Zur-Mühlen-Gruppe sagte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, Tönnies habe ohnehin notwendige Umstrukturierungen genutzt, um sich in der Kartell-Streitfrage besserzustellen. Die Umstrukturierung sei "ein zusätzliches Verteidigungs-Instrument gegenüber der Behörde".
Politik soll handeln
Mundt forderte die Politik zum Handeln auf. Auch die letzte Gesetzesreform im Sommer 2013 habe nur "einige Schlupflöcher zur Umgehung von Bußgeldern beseitigt".