27. März 2015

Protokoll der öffentlichen Sitzung

1. Bericht der Vorsitzenden

Frau Hieronymi berichtet über folgende Themen:

Online-Konsultation zur Novelle des WDR-Gesetzes

Für den WDR-Rundfunkrat habe die Vorsitzende eine Stellungnahme mit den beschlossenen Anregungen des Gremiums zum WDR-Gesetz abgegeben. Die Bilanz der Beiträge, die in der Online-Konsultation in Bezug auf die Gremien des WDR eingegangen seien, zeige, dass sich viele Teilnehmer/innen für die Stärkung der Transparenz der Arbeit des Rundfunkrats und seiner Unabhängigkeit ausgesprochen hätten. Das Gremium liege also mit den eigenen Hinweisen und Anregungen auf der Linie der Allgemeinheit, deren Interessen es im WDR vertrete.

Verweildauer von Inhalten im Internet
Die Vorsitzende erinnert an die beschlossene Stellungnahme und die Pressemitteilung des WDR-Rundfunkrats zur Abschaffung der Sieben-Tage-Regel aus der Sitzung am 19. Februar 2015. In einem Interview mit der Fachzeitschrift „Blickpunkt:Film“ habe sie klargestellt, dass die Forderung des Rundfunkrats zur Abschaffung der Regel mit konkreten Auflagen verbunden sei, vor allem mit einer angemessene Vergütung für Urheber und Produzenten. Sie rege an, zur weiteren Arbeit an diesem Thema den Status quo zu analysieren – also zu prüfen, wie sehr die bereits möglichen Verweildauern für Inhalte des WDR im Internet bisher ausgeschöpft würden.

Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 26. März 2015

a) Telemedienausschuss

Bericht zum Stand des Konzepts für das gemeinsame Jugendangebot.

b) Finanzausschuss

Bericht zum Beitragsservice.

2. Bericht des Intendanten

Der Intendant informiert:

  • über die Berichterstattung über die Flugzeugtragödie
  • über aktuelle medienpolitische Gespräche über den Regulierungsrahmen für digitale Wirtschaft und digitale Verbreitungswege, u.a. die Zukunft der terrestrischen Fernsehverbreitung
  • über den Umstieg von DVB-T auf DVB-T2
  • über die Bedarfsanmeldung bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF)
  • über Aktuelles zum Programm: den aktiven Reformkurs in Richtung Verjüngung und Innovation im WDR Fernsehen, die Premiere von ‚Pussy Terror TV‘, den 20. Geburtstag von 1LIVE und Veränderungen dort, die WDR-App, den Stand des Jugendangebots von ARD und ZDF
  • über Preise und Auszeichnungen

In der Diskussion werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Berichterstattung über die Flugzeugtragödie
  • Umgang mit Fehlern
  • Kritik des VPRT am Rechercheverbund
  • Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF
  • KEF-Bedarfsanmeldungen

3. Strategische Ausrichtung und strukturelle Fragen des Hörfunks

Der Rundfunkrat stimmt mit 43 anwesenden Mitglieder einstimmig und ohne Gegenstimmen der programmstrategischen Ausrichtung des WDR-Hörfunks zu, nach der die Wellen in ihrem Profil gestärkt und besser aufeinander abgestimmt werden, um die Hörerschaft in ihrer Breite zu erreichen und Wechselhörer/innen besser in der WDR-Senderflotte zu halten.

4. Verfahrensfragen bei Eingaben und Programmbeschwerden
1. WDR-Gesetz

Vorgeschlagen wird die Aufnahme folgender Ergänzung:

§ 10 Eingaben und Beschwerden und Anregungen

(2a)

Der Rundfunkrat entscheidet nach Beratung im Programmausschuss oder einem Beschwerdeausschuss. Dieser Ausschuss erhält die der Beschwerde zugrundeliegenden Unterlagen, die den Sachverhalt umfassend darstellen, und eine Stellungnahme des/der Intendant/in der seinen/ihren Bescheid erläutert. Für seine Beratungen kann der Programmausschuss externe Expertise hinzuziehen, dabei sind die Regeln des Petitionsrechts zu beachten.

Der Ausschuss kann beschließen, die Behandlung einer Programmbeschwerde zurückzuweisen, wenn in derselben Sache ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

Der Rundfunkrat stimmt bei 38 anwesenden Mitglieder einstimmig und ohne Enthaltung der vorgelegten Anregung des Programmausschusses zu § 10 Absatz 2a WDR-Gesetz zu.

2. 10-Punke-Papier

Der Rundfunkrat stimmt bei 38 anwesenden Mitglieder einstimmig und ohne Enthaltung im Grundsatz einem vorgelegten 10-Punke-Papier zum Umgang mit Programmbeschwerden zu. Über Einzelheiten der Umsetzung bestimmter Punkte in WDR-Satzung oder Geschäftsordnung des Rundfunkrates soll dem Rundfunkrat zu einem späteren Zeitpunkt ein Vorschlag vorgelegt werden.

5. Anrufungen des Rundfunkrats gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz mit Schreiben der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, zu zehn Programmbeschwerden

a) Aktuelle Stunde‘ – Thema: „Russische Soldaten in der Ukraine?“, WDR Fernsehen, 28. August 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 35 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in dem von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten programmbegleitenden Internetauftritt zur Sendung ‚Aktuelle Stunde‘ – Thema: „Russische Soldaten in der Ukraine?“, WDR Fernsehen, 28. August 2014, gegen die Verpflichtung auf die Wahrheit (§ 5 Absatz 4 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

b) ‚Aktuelle Stunde‘ – Thema: „Gauck und Russlands neue Grenzen“, WDR Fernsehen, 2. September 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 35 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ‚Aktuelle Stunde‘ – Thema: „Gauck und Russlands neue Grenzen“, WDR Fernsehen, 2. September 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

c) WDR Hörfunk-Nachrichten - Thema: „Entwicklungsminister übergibt der Ukraine Hilfsgüter aus Deutschland“, WDR 3, WDR 4, WDR 5, 13. Oktober 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in den von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten WDR Hörfunk-Nachrichten - Thema: „Entwicklungsminister übergibt der Ukraine Hilfsgüter aus Deutschland“, WDR 3, WDR 4, WDR 5, 13. Oktober 2014, ein Verstoß gegen

- das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) und

- das Gebot der journalistischen Fairness (§ 5 Absatz 5 Satz 3)nicht vorliegt.

Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

d) ‚Tagesschau‘ und ‚Tagesthemen‘, Thema: „Russischer Hilfskonvoi“ Das Erste 23. August 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 34 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in den von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendungen ‚Tagesschau‘ und ‚Tagesthemen‘ wegen des Beitrags mit dem Thema: „Russischer Hilfskonvoi“, Das Erste, 23. August 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

e) ‚Tagesthemen‘ – Thema: „Ukraine lässt russischen Konvoi nicht passieren“, Das Erste, 14. August 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 34 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung‚Tagesthemen‘ – Thema: „Ukraine lässt russischen Konvoi nicht passieren“, Das Erste, 14. August 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

f) ‚Mittagsmagazin‘ –  Thema: „Ukraine lässt russischen Konvoi nicht passieren“, Das Erste, 14. August 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 34 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ‚Mittagsmagazin‘ – Thema: „Ukraine lässt russischen Konvoi nicht passieren“, Das Erste, 14. August 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

g) ,Tagesschau‘ – Thema: „Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket“, Das Erste, 14. Oktober 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ‚Tagesschau‘, – Thema: „Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket“, Das Erste, 14. Oktober 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

h) ,Tagesthemen‘ – Thema: „Rede vor der UN-Vollversammlung“, Das Erste, 27. September 2014 und ,Tagesschau‘ – Thema: „Rede vor der UN-Vollversammlung“, Das Erste, 28. September 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in den von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendungen Tagesthemen‘ – Thema: „Rede vor der UN-Vollversammlung“, Das Erste, 27. September 2014, und ,Tagesschau‘ – Thema: „Rede vor der UN-Vollversammlung“, Das Erste, 28. September 2014, gegen das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

i) ,Weltspiegel‘ – Thema: „Mörderischer Ukraine Krieg – Flucht aus Ilowajsk“, Das Erste, 2. September 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ,Weltspiegel‘ – Thema: „Mörderischer Ukraine Krieg – Flucht aus Ilowajsk“, Das Erste, 2. September 2014, gegen die Verpflichtung auf die Wahrheit (§ 5 Absatz 4 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

j) ,Tagesthemen‘ – Thema: „Abstimmung in der Rada“, Das Erste, 16. September 2014

Der Rundfunkrat kommt bei 37 anwesenden Mitgliedern einstimmig, ohne Enthaltungen, zu dem Ergebnis, dass in der von der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., vertreten durch die Vorsitzende Maren Müller, kritisierten Sendung ,Tagesthemen‘ – Thema: „Abstimmung in der Rada“, Das Erste, 16. September 2014, gegen die Vorgabe zur umfassenden Berichterstattung (§ 5 Absatz 5 Satz 4 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.

6. Bericht zur qualitativen und quantitativen Entwicklung der Telemedien

Das Gremium überweist einstimmig und ohne Enthaltungen den Bericht zur qualitativen und quantitativen Entwicklung der Telemedien zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse Programmausschuss und Ausschuss für Rundfunkentwicklung mit Beratungsoption für den Haushalts- und Finanzausschuss.

7. Relaunch Internet Auftritt des WDR

Das Gremium überweist einstimmig und ohne Enthaltungen die Vorlage zur weiteren Beratung an den Programmausschuss und den Ausschuss für Rundfunkentwicklung mit Beratungsoption für den Haushalts- und Finanzausschuss.

8. Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

9. Verschiedenes

Hierzu liegt nichts vor.

E-Mail an den Rundfunkrat