Der WDR-Rundfunkrat hat drei Fachausschüsse, in denen Mitglieder verschiedene Themenschwerpunkte intensiv beraten.
Ausschuss für Programm
Der Programmausschuss setzt sich auf vielfältige Weise mit dem Gesamtprogramm des WDR auseinander. Zu seinen Aktivitäten gehören neben der eigenen kritischen Programmbeobachtung vor allem intensive Beratungen zu Programmänderungen, Prozessen und Reformen. Grundlage für die Diskussionen bieten dabei die aktuellen Berichte aus den Programmdirektionen in den nahezu monatlichen Sitzungen des Ausschusses. So wird das Gremium regelmäßig über anstehende Änderungen im Programm und nach deren Umsetzung über die Ergebnisse von Befragungen des Publikums informiert.
Zu aktuellen Schwerpunktthemen tauscht sich der Programmausschuss zudem direkt mit den Programmverantwortlichen des WDR in sogenannten Werkstattgesprächen aus. Turnusgemäß berät der Ausschuss außerdem über Berichte etwa zu der ARD-Selbstverpflichtung oder WDR-Programmrichtlinien.
Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Kernkompetenz des Haushalts- und Finanzausschusses ist die Prüfung des Haushalts und der Mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplanung des Senders, außerdem analysieren die Mitglieder Grundsatzfragen der Personalwirtschaft. Neben der Vorbereitung von Beschlussempfehlungen an den Rundfunkrat zu den Finanzwerken des WDR sind zahlreiche weitere Fragen zum Sender und seinen Beteiligungen Themen im Haushalts- und Finanzausschuss.
Dazu gehören die Personalentwicklung verbunden mit dem System der betrieblichen Altersversorgung, die Organisation und Investitionen des WDR genauso wie finanzielle Aspekte der Produktion und des Programmerwerbs.
Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung
Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung bearbeitet ein breites Themenspektrum. Dieses reicht von relevanten Aspekten der Digitalisierung – darunter neben einer Kriterien-geleiteten Überprüfung des digitalen Angebots der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Fragen der technologischen Infrastruktur von WDR und ARD – über Barrierefreiheit und Medienkompetenz, medienrechtliche und medienpolitische Entwicklungen, Rundfunkdatenschutz und Jugendmedienschutz bis hin zu Fragen der Medienforschung und der Nachhaltigkeit.
So versteht sich der Ausschuss insbesondere bei medienrechtlichen und medienpolitischen Themen in Europa, im Bund und auf Länderebene als aktiver Impulsgeber für den Rundfunkrat, der durch seine Beratungen den öffentlichen Diskurs mitgestalten kann.
Ausgangspunkt für die Kontrolle des digitalen Angebots sind die in Dreistufentests genehmigten Telemedienkonzepte des WDR, in denen die Grundlagen für die Online-Angebote festgelegt sind. Die Einhaltung der Regeln für diese digitalen Angebote beaufsichtigt der Ausschuss primär in rechtlicher und technischer Hinsicht und überprüft ihre Einbettung in ein strategisches Gesamtkonzept des Senders. Dies geschieht anhand von Kriterien, über die sich die Ausschüsse verständigt haben, und eines für die Aufgabenwahrnehmung der Gremien reformierten Berichtswesens, und wird unterstützt durch Analysen externer Experten.
An den Kriterien gilt es kontinuierlich weiter zu arbeiten. Das vorausschauende Sensorium für relevante medienpolitische Entwicklungen wollen wir noch weiter schärfen, um die Stimme der Vertreter der Allgemeinheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die medienpolitischen Diskussion weiterhin einzubringen.