Anwesenheitslisten der Sitzungen des WDR-Rundfunkrats und seiner Fachausschüsse

Gemäß §§ 17 Abs. 6 und 18 Abs. 6 des WDR-Gesetzes sind im Anschluss an die Sitzungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse Anwesenheitslisten im Online-Angebot zu veröffentlichen.