Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 20.10.2023, 17:14 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 20. Oktober 2023

1.    Wahlberichterstattung in der ARD

Da alle Programmverträge des Senders über zwei Millionen Euro der Zustimmung des Rundfunkrats bedürfen, lag dem Gremium in seiner Sitzung ein Vertrag über die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit infratest dimap vor. Der Rundfunkrat stimmte dem Vertrag über die Wahlberichterstattung für den Zeitraum 2024 bis 2030 zu. Bereits seit 1997 liefert das Meinungsforschungsinstitut den Landesrundfunkanstalten der ARD, der Deutschen Welle und dem Deutschlandradio die notwendigen Daten für die Berichterstattung zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Teil des Leistungspakets ist auch die Lieferung von Grafiken und Umfragen für den monatlichen ARD-Deutschlandtrend. Der WDR-Verwaltungsrat hatte zuvor die Zustimmung empfohlen. 

2.    WDR-Rundfunkrat genehmigt mehrere Produktionsverträge

Tatort-Logo | Bildquelle: ard

Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung weiteren Produktionsverträgen zugestimmt, nämlich für die Drama-Serie ‚Hundertdreizehn‘, den Spielfilm ‚Helix‘ und einen Kölner ‚Tatort‘ mit dem Titel „Restschuld“. Programmverträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Auch für diese Verträge hatte der WDR-Verwaltungsrat im Vorfeld die Zustimmung empfohlen.

3.     Gremium begleitet Zukunftsprozess

Der WDR-Rundfunkrat begleitet kontinuierlich die Entwicklungen und Maßnahmen im Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Vorsitzende des Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung (EDA), Prof. Gerd Ascheid, informierte den Rundfunkrat über die Beratungen des Telemedienausschusses der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (ARD-GVK). Der Ausschuss habe sich unter anderem eingehend mit den telemedienspezifischen Aspekten der Richtlinie zur Qualitätsprüfung der Angebote der ARD befasst, die aktuell unter Koordination der ARD-GVK durch die Gremien erarbeitet wird – ein Fokus lag hier auf der zukünftigen Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Programmerstellung. Zum zweiten Entwurf der Qualitätsrichtlinie fand am 6. Oktober ebenfalls ein Workshop der GVK in München statt. Hier informierte Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, zu den zentralen Ergebnissen. Teilgenommen hatten Mitglieder der Programmausschüsse der ARD-Landesrundfunkanstalten sowie Mitglieder der GVK. Ziel ist der Abschluss des Prozesses zum Ende 2023 bzw. Anfang 2024, an dessen Ende eine einheitliche Richtlinie zur Qualitätsprüfung der Angebote der ARD und der Landesrundfunkanstalten stehen soll.

Der Rundfunkrat hat sich außerdem für einen Brief an den Landtag NRW im Zuge des Prozesses zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrages ausgesprochen. Am 28. September hatte eine Sachverständigen-Anhörung im Landtag stattgefunden: Wie bereits beim Dritten Medienänderungsstaatsvertrags waren die beiden Gremienvorsitzenden von Rundfunk- und Verwaltungsrat nicht eingeladen worden. Da die Inhalte des Staatsvertrages mit Regelungen zu Transparenz, Compliance und Aufsicht zentrale Themen der Gremien betreffen, soll nun noch einmal in schriftlicher Form auf eine angemessene Einbindung der Gremien hingewirkt werden.

4.    Workshop des WDR-Rundfunkrats

Im Zuge des Reformprozesses hat sich der WDR-Rundfunkrat in einem Workshop am 19. Oktober 2023 ebenfalls gesondert mit den Auswirkungen auf die eigene Gremienarbeit befasst. Dr. Sebastian Hügel, Geschäftsführer der GVK, präsentierte im Rahmen des Workshops den Stand verschiedener Projekte der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD, die die Gremienarbeit auf ARD-Ebene koordiniert. Anschließend erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Arbeitsgruppen Lösungsansätze, wie die zusätzlichen Aufgaben aus dem Dritten und Vierten Medienänderungsstaatsvertrag künftig in die Gremienarbeit integriert werden können. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung (EDA) befasste sich im Rahmen einer intensiven Arbeitsphase mit der Flexibilisierung von Programmangeboten, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (HFA) mit dem Thema Compliance und der Programmausschuss mit der Richtlinie zur Qualitätsprüfung der Angebote der ARD und der Landesrundfunkanstalten.

5.     Rundfunkrat beschließt WDR-Beitragssatzung

Geldmünzen liegen auf einem Schreiben zum Beitragsservice | Bildquelle: picture alliance/dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Der Rundfunkrat verabschiedete in seiner Sitzung die neue Beitragssatzung des WDR, die an die aktuelle Rechtsprechung angeglichen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2022 eine Anpassung der Satzungen, insbesondere mit Blick auf die Barzahlung des Rundfunkbeitrags in besonderen Ausnahmefällen, erforderlich gemacht. Personen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, müssen den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Anspruch auf ein Basiskonto, es sei denn, es liegen spezielle Gründe vor, die im Zahlungskontengesetz (ZKG) aufgeführt sind. Es ist daher nur mit sehr wenigen Fällen zu rechnen, in denen die Barzahlung des Rundfunkbeitrags am Sitz der Landesrundfunkanstalt überhaupt in Betracht kommt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte die vom Intendanten vorgelegte Satzungsnovelle beraten und dem Rundfunkrat die Zustimmung empfohlen. Die WDR-Beitragssatzung regelt die Einzelheiten des Rundfunkbeitragseinzugs, etwa die Anzeige- und Nachweispflichten der Beitragsschuldner und die Aufgabenwahrnehmung durch den Zentralen Beitragsservice. Darüber hinaus regelt sie die Datenerhebung und den Datenschutz und konkretisiert Zahlungsmöglichkeiten, Säumniszuschläge und Kostenerstattungen.

6.     Bericht über Aus- und Fortbildung des WDR

WDR Lernplattform | Bildquelle: WDR

Die Aus- und Fortbildung gewinnt im WDR zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt durch die anstehenden Pensionierungswellen der geburtenstarken Jahrgänge und die Veränderungen durch den digitalen Wandel ist sowohl eine regelmäßige Weiterbildung der Belegschaft als auch eine stetige Fortentwicklung der Schulungsangebote besonders wichtig. Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung den Bericht über die Aus- und Fortbildung im WDR beraten – den sogenannten „WDR-Bildungsbericht“, der diese Entwicklung abbildet. Die Veränderung der Unternehmenskultur des WDR spiegelt sich ebenfalls in der Aus- und Fortbildung wider, z.B. durch Führungskräftetrainings. Die Zahl der Bewerbungen pro Ausbildungs- und Volontariatsplatz ist zwar zurückgegangen, liegt aber immer noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Hervorzuheben ist, dass der digitale Wandel nicht nur den Weiterbildungsbedarf erhöht, sondern auch die Bedeutung von E-Learning-Angeboten gesteigert hat. Erstmals gab es verpflichtende virtuelle Kurse zu den Themen „Compliance“ und „Datenschutz“, an denen alle Festangestellten und auch einige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnahmen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte den Bericht vorberaten und sich intensiv mit der zahlenmäßigen und fachlichen Entwicklung der Auszubildenden, Volontäre, Trainees, dualen Studierenden und Praktikanten befasst.

7.     Ausblick  

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 16. November 2023 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.


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