Als Opfer hat sie nicht mal eine Verurteilung des Täters erwartet. Das "Im Zweifel für den Angeklagten" kennt sie. Aber sie wollte gehört werden und dass der Beschuldigte sich verantworten muss. Doch der wurde "wegen nicht hinreichenden Tatverdachts“ gar nicht erst angeklagt. Das kommt öfter vor als gedacht, trotz des inzwischen geltenden "Nein heißt Nein“-Prinzips. Betroffene zweifeln dann oft am juristischen System als Ganzes. Was muss sich also ändern?
Was passieren kann, wenn eine Vergewaltigung angezeigt wird - davon erzählt dieses Lebenszeichen.
Redaktion: Christoph Fleischmann
Das Lebenszeichen läuft immer sonn- und feiertags um 08.30 Uhr auf WDR 3 und sonntags um 08.04 Uhr auf WDR 5.