1961 nahm sie die Aufgabe an, im Eichmann Prozess für den Angeklagten, die Verteidigung, deutsche Journalisten und Prozessbeobachter simultan ins Deutsche zu übersetzen.
Am 15. Dezember 1961 las sie dem Angeklagten auch das vom Gericht gefällte Todesurteil wegen Verbrechens gegen die Menschheit und anderer Anklagepunkte vor. Nach dem Prozess wollte sie nichts mehr mit dem Thema zu tun haben.
Sie musste die schrecklichen Taten übersetzen
Erst 1987 übersetzte sie wieder in einem ähnlichen Prozess, dem ersten Prozess gegen John Demjanjuk. Ruth Levy-Berlowitz kam vor sechs Wochen nach Deutschland, um ihr hebräisches und deutsches Exemplar des Urteils über Eichmann an die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu übergeben.
Redaktion: Mark vom Hofe