Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist das Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall fortgesetzt worden. Die ursprünglich für zwei Tage vorgesehene Verhandlung war Mitte März vertagt worden. Die AfD-Anwälte hatten durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen das Verfahren in die Länge gezogen. Das Gericht hat nun bis Anfang Juli vorsorglich 13 Sitzungstage angesetzt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat.