Ein Vermieter in Augsburg wollte eine Wohnung nur „an Deutsche“ vermieten. Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss der Wohnungseigentümer jetzt eine Entschädigung bezahlen – das hat das Amtsgericht Augsburg am Dienstag (10.12.2019) entschieden. Isabel Schayani und Falah Elias haben weitere Details.