Wahl-Lexikon: Kreistag

Der Kreistag ist quasi das Parlament eines jeden Kreises in NRW. Dort wird von den gewählten Mitgliedern stellvertretend für die Bürger entschieden, was im Kreis gemacht wird. Wie viele Sitze es in einem Kreistag gibt, hängt von der Einwohnerzahl des jeweiligen Kreises ab: bis 200.000 Einwohner sind es 48, bei über 500.000 Einwohner 72 Sitze. Außerdem ist der Landrat oder die Landrätin automatisch Mitglied des Kreistages und leitet als Vorsitz die Sitzungen.

Die Mitglieder des Kreistages machen ihre Arbeit ehrenamtlich neben dem eigentlichen Job. Sie bekommen deshalb auch kein Gehalt, sondern nur eine Entschädigung für einen möglichen Verdienstausfall sowie eine Aufwandsentschädigung.

In den Sitzungen wird darüber entschieden, wie die Aufgaben des Kreises umgesetzt werden. So wird zum Beispiel der jährliche Haushalt des Kreises verabschiedet oder über die Personalausstattung der Kreisverwaltung entschieden. Zudem werden Satzungen und Rechtsverordnungen erlassen - zum Beispiel, wie hoch die Gebühren sind. Anders als der Bundes- oder der Landtag kann der Kreistag aber keine Gesetze verabschieden.