Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters eines Aufzugherstellers, der bei einer Firmenfeier auf einem Partyboot in Köln im Rhein schwimmen gegangen war, war nicht rechtens. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden.
Rhein-Sprung auf Firmenfeier: Mann zu Unrecht gekündigt
00:57 Min.. Verfügbar bis 18.07.2025.