Das NRW-Finanzministerium sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme, wenn die Kommunen unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze festlegen für das Wohnen und andere Zwecke. Dies habe ein Gutachten renommierter Staatsrechtsprofessoren ergeben.
Gutachten: Keine Probleme mit differenzierter Grundsteuer
WDR 5 Westblick - aktuell. 02.09.2024. 04:07 Min.. Verfügbar bis 02.09.2025. WDR 5.