Die Landesregierung hat im Streit um Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe gegen die Landesverfassung verstoßen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat entschieden, dass sie den Landtag nicht ausreichend informiert hat. Peter Hild mit Details.
Urteil: Scharrenbach hat zu wenige Akten geliefert
WDR 5 Westblick - aktuell. 09.04.2024. 05:01 Min.. Verfügbar bis 09.04.2025. WDR 5.