Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben. Die Krankenhäuser aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen haben sich dagegen gewehrt, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten sollten. Die Landesregierung wollte damit erreichen, dass die Krankenhäuser sich stärker spezialisieren. Die Hintergründe erklärt Andrea Groß.
Erfolgreiche Klagen gegen Laumann-Reform
WDR 5 Westblick - aktuell. 19.03.2025. 05:03 Min.. Verfügbar bis 19.03.2026. WDR 5.