Mann und Frau landen ohne Trauschein im Bett. Aber wehe, wenn es zur Verlobung kam und der Mann dann stiften ging! Dann konnte die Frau das so genannte "Kranzgeld" verlangen, weil sie ohne ihre Unschuld schlechtere Chancen hatte. Erst heute vor 20 Jahren wurde das Kranzgeld aus dem BGB gestrichen. Autor: Edda Dammmüller.
Kranzgeld wird abgeschafft (am 04.05.1998)
WDR 2 Stichtag. 04.05.2018. 04:12 Min.. Verfügbar bis 01.05.2028. WDR 2.