Durch die Reform soll die Rückgabe von Objekten vereinfacht und verbessert werden. In Zukunft sollen statt einer Beratenden Kommission Schiedsgerichte über die Rückgabe entscheiden. Sie können einseitig von einer Streitpartei angerufen werden - etwa durch Nachfahren von Opfern. Als nächste Schritte sollen nun Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ausgewählt werden. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference erfolgen. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll ihre Arbeit dann noch in diesem Jahr aufnehmen.
Die Kulturnachrichten hören Sie in den Sendungen Mosaik und Resonanzen auf WDR 3 sowie Westart auf WDR 3 und WDR 5.