In einem Brief fordern die Anwälte der Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim die Rückgabe des Gemäldes "Die Nacht" von Max Beckmann. Das Bild ist eines der Hauptwerke des Malers und befindet sich in der landeseigenen Kunstsammlung NRW. Die Erben werfen dem Land vor, die Erkenntnisse der Provenienzforschung zu dem Fall zu ignorieren und ein Restitutionsverfahren verschleppt zu haben. Die Kunstsammlung will den Fall vor einem Schiedsgericht verhandeln. Das hätten die Erben aber bisher abgelehnt. Alfred Flechtheim war Galerist in der Weimarer Republik. Auch von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen fordern die Erben Kunstwerke zurück.
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