Raubgut-Kommission wird grundlegend reformiert

Stand: 13.03.2024, 18:05 Uhr

Die „Beratende Kommission NS-Raubgut“ wird grundlegend reformiert. Das haben die Kulturminister der Länder und Kulturstaatsministerin Claudia Roth am Mittwoch (13.03.2024) beschlossen.

Das Gremium soll künftig durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden. Diese darf dann darüber entscheiden, ob Kunstwerke, die während der NS-Zeit ihren Besitzern entzogen wurden und sich heute in Museen befinden, zurück gegeben werden müssen. Bislang konnte die Kommission nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen.

Außerdem soll künftig eine sogenannte „einseitige Anrufung“ des Gremiums möglich sein. Aktuell kann die Kommission nur tätig werden, wenn beide Seiten – also Erben und Museen – zustimmen. Verschiedene Museen hatten das verweigert.

Nach Angaben von Kulturstaatsministerin Claudia Roth soll die Reform bis Ende des Jahres wirksam werden.

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