Das von der Arbeitnehmervertretung des Senders beauftragte Gutachten komme zu dem Schluss, dass es bei der Vorbereitung wie bei der Durchführung der Wahl zu formalen und inhaltlichen Fehlern gekommen sei. So seien die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen unzulässig eingeschränkt worden. Der RBB selbst hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl. Der Rundfunkrat des Senders hat angekündigt, eine Kommission zur Aufarbeitung einzusetzen.
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