Die Kulturstaatsministerin hat angekündigt, dass ab dem 01. Juli 2024 Mindesthonorare gezahlt werden müssen bei Projekten, bei denen der Förderanteil zu 50 Prozent vom Bundesressorts für Kultur und Medien stammt.
Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates sagte, sie setze damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Die Kurzfristigkeit, mit der die neue Regelung umgesetzt werden solle, schüre nun allerdings Unsicherheiten in der künstlerischen wie finanziellen Planung von öffentlich geförderten Projekten. Damit die höheren Honorare gezahlt werden könnten, müssten Haushaltsmittel für geförderte Projekte aufgestockt werden.
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