Bundesregierung will Kunsthandel entlasten

Stand: 05.06.2024, 16:55 Uhr

Für Kunstgegenstände soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten.

So geht es aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 hervor, den das Kabinett am Mittwoch (05.06.2024) gebilligt hat. Kulturstaatsministerin Claudia Roth sieht darin ein wichtiges Signal für den Kunsthandel.

Zuletzt hatte der ermäßigte Steuersatz nur bei Direktverkäufen durch Künstlerinnen und Künstler gegolten. Dass künftig auch wieder Galerien davon profitieren sollen, betrachtet Roth als Stärkung des Kunstmarkts - auch gegenüber internationalen Wettbewerbern.

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