Die Partei musste der Berliner Band "Die Atzen" versichern, deren Song "Das geht ab" nicht mehr zu spielen. Nach der Wahl in Brandenburg hatten AfD-Anhänger eine umgetextete Version gesungen - darin ging es um Abschiebungen. Falls die AfD gegen die Unterlassungserklärung verstößt und den Song bei Veranstaltungen oder auf Social Media nutzt, drohen Kosten bis zu 36.000 Euro. Den Angaben zufolge wurde die AfD von einer Rechtsanwaltskanzlei dazu aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
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