Dazu hat die Stadt einen Leitfaden für die eigenen öffentlichen Stellen, aber auch für private Anbieter verfasst. Er soll beim Umgang mit problematischen Mietanfragen unterstützen. Darin sind etwa Hinweise enthalten, wie Anfragen rassistischer, extremistischer und antisemitischer Gruppen erkannt und wie damit umgegangen werden kann. Zudem werden konkrete Vorschläge für Mietverträge aufgeführt, um solchen Gruppen die Nutzung von Räumen zu verbieten. Bereits 2018 hatte der Rat der Stadt Köln in einem Beschluss erklärt, dass städtische Räume kein Ort für Hetze sein dürften.
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