Das Zivilstandsregister wurde 1792 in Frankreich eingeführt. Ausführliche Bestimmungen finden sich im "Code civile" von 1804. Napoleon brachte das Zivilstandsregister ins französisch besetzte Rheinland. Mit der Bildung des Rheinbundes und der Zerschlagung Preußens fanden die französischen Zivilstandsgesetze auch in einigen von Frankreich regierten rechtsrheinischen Regionen Anwendung, unter anderem im Großherzogtum Berg und im Königreich Westfalen. Nach dem Ende der Herrschaft Napoleons wurden die Register zum Teil weitergeführt. Inhaltlich stimmen sie weitgehend mit den späteren Personenstandsregistern überein.