Zivile Standesämter gibt es in Preußen seit dem 1. Oktober 1874 und im gesamten Gebiet des damaligen Deutschen Reiches seit dem 1. Januar 1876. Sie haben die Aufgabe, die Personenstandsbücher zu führen. Im französisch besetzten Rheinland wurde bereits 1798 das Zivilstandsregister eingeführt.