Weil der Staat 1803 Kirchenbesitz enteignete, müssen die Bundesländer noch heute jährlich rund 460 Millionen Euro Entschädigungszahlungen an die Kirchen leisten. Ein Betrag, der den Bürgern nur schwer zu vermitteln ist und immer wieder zur Diskussion steht.
Staatsgelder für Kirchen in der Diskussion
Verfügbar bis 30.12.2099.