04.09.07: Im sauerländischen Medebach-Oberschledorn stürmen um 14.30 Uhr Kräfte der GSG 9 ein Ferienhaus und nehmen Fritz G. und Adem Y. fest. Daniel S. kann durch ein Fenster fliehen. Er entwendet die Dienstwaffe eines Beamten und verletzt den Polizisten mit einem Schuss an der Hand, bevor er gestellt wird.
05.09.07: Die Bundesanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen die drei Männer. Den Ermittlungen zufolge sollen sie der Islamischen Dschihad-Union angehören und massive Anschläge auf US-Einrichtungen geplant haben.
06.11.07: In der türkischen Stadt Konya wird Attila S. festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, die 26 Sprengzünder besorgt zu haben, die bei der Festnahmeaktion im Sauerland sichergestellt wurden.
20.11.08: Attila S. wird von der Türkei nach Deutschland ausgeliefert.
22.04.09: Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht beginnt der Prozess gegen die vier Männer. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und mindestens drei Autobombenanschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland geplant zu haben. Die Angeklagten schweigen.
09.07.09: Die Angeklagten kündigen Geständnisse an.
10.08.09: Als erster Angeklagter sagt Fritz G. umfassend vor Gericht aus. Er erläutert, wie er und seine drei Mitangeklagten zusammengefunden haben, nach Pakistan geschleust und dort drei Monate lang ausgebildet wurden.
11.08.09: Die Geständnisse werden fortgesetzt. Adem Y. enthüllt, dass geplant gewesen sei, Autobomben am Flughafen von Dortmund oder Düsseldorf zu zünden. Laut Fritz G. sollen er und Adem Y. die treibenden Kräfte bei den Anschlagsvorbereitungen gewesen sein.
13.10.09: Zwei Helfer der Sauerland-Gruppe werden vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Sie sollen Adem Y. Zugriff auf ihre Konten gewährt und für eine Reise in ein Terrorcamp Ausrüstungsgegenstände für die Islamische Dschihad Union besorgt haben.
02.02.10: Daniel S. gesteht vor Gericht die versuchte Tötung eines Polizisten. Das Gerangel mit dem Beamten bei der Verhaftung hätte durchaus tödlich enden können, gibt er zu. Er ist als einziges der vier Mitglieder auch des versuchten Mordes angeklagt. Nach 57 Verhandlungstagen schließt das Gericht die Beweisaufnahme.
04.02.10: Die Bundesanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verabredung zum Mord und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion hohe Haftstrafen für die Angeklagten: 13 Jahre Haft für Daniel S., zwölfeinhalb Jahre für Fritz G. und elfeinhalb Jahre für Adem Y. Die Strafforderung für Daniel S. umfasst auch den Vorwurf des versuchten Mordes an einem Polizisten und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Der vierte Angeklagte, Atilla S., soll nach dem Willen der Anklage als Unterstützer der Terrorvereinigung für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
09.02.10: Die Verteidiger von Fritz G. fordern eine Freiheitsstrafe von unter zehn Jahren. Ihre Begründung: Fritz G. habe sich vom islamistischen Kampf abgewendet.
20.02.10: Die Polizei verhaftet in Berlin und Ulm drei mutmaßliche Terrorhelfer, die Geld für die Islamische Dschihad Union gesammelt haben sollen - darunter auch die Ehefrau des Hauptangeklagten Fritz G.
23.02.10: Die Angeklagten sprechen ihre Schlussworte. Mit Ausnahme von Adem Y. zeigen sie Reue. Daniel S. entschuldigt sich bei dem Polizisten, den er bei seiner Festnahme verletzte. Attila S. nennt die Anschlagsvorbereitungen einen "Fehler".
04.03.10: Das Gericht verurteilt die beiden zum Islam konvertierten Deutschen Fritz G. und Daniel S. zu zwölf Jahren Haft. Adem Y. muss elf Jahre hinter Gitter, und Attila S. wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Von der Gruppe sei eine "ungeheure Bedrohung" ausgegangen, sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.