Das Land NRW reicht mit 84 Prozent deutlich mehr vom Förderpaket an die Kommunen weiter, als die von der Bundesregierung festgelegten 70 Prozent. Mit rund 100 Millionen Euro erhält Köln den größten Zuschuss, während Ladbergen mit 406.000 Euro den geringsten Betrag kassiert.
Grundlage für die jeweilige Zuschuss-Höhe ist der vom NRW-Innenministerium vorgelegte Schlüssel. Die Summe, die eine Kommune für die geplanten Investitionen in Bildungseinrichtungen erhält, ist abhängig von der Schüleranzahl, während sich die Mittel für die Infrastruktur an der Finanzkraft, Einwohnerzahl und der Fläche der jeweiligen Kommune orientieren. Demnach fließen der Stadt Bonn 46,85 Millionen Euro zu - so viel steht fest. Doch welche bürokratischen Hürden müssen die Städte und Gemeinden überwinden, um die Mittel vom Land zu erhalten - und wann können sie mit dem Geldsegen aus der Landeshauptstadt Düsseldorf rechnen?
Der Rat hat das Sagen
Grundsätzlich darf jede Stadt selbst bestimmen, in welche Infrastrukturprojekte und Bildungseinrichtungen die Fördermittel fließen. "Wie bei jedem Haushaltsentwurf beschließt der Rat, in welche Maßnahmen die Fördermittel des Konjunkturpakets fließen", erklärt Bernhard Gehrmann, Referent des Bonner Stadtkämmerers Ludger Sander. Zwar feilt der Stadtkämmerer mit den Fachbereichen und dem Städtischen Gebäudemanagement bereits an einem Maßnahmenkatalog. Doch in welche Vorhaben das Geld letztendlich investiert wird, ist noch nicht festgelegt. Grund: "Noch steht nicht definitiv fest, in welche Bereiche das Geld investiert werden darf", sagt Gehrmann. Zwar sieht das Konjunkturpaket beispielsweise Straßenlärmschutzinvestitionen vor. Ob die Mittel jedoch auch für die Straßensanierung - wie etwa das Teeren der Fahrbahnfläche - verwendet werden dürfen, ist noch unklar. "Da besteht noch Klärungsbedarf", so Gehrmann.
Geld gibt es erst im Sommer
Bevor das Geld in den jeweiligen Kommunen ankommt, müssen diese eine Maßnahmenliste an das Land senden. Anschließend wird geprüft, ob die Bauvorhaben auch tatsächlich den Förderrichtlinien entsprechen. Die jeweiligen Länder müssen die Maßnahmenkataloge indes bis voraussichtlich Ende Mai dem Bund vorlegen.
Der Bund überweist dann die Gelder an die Länder - und diese reichen es an die Kommunen weiter. "Ich rechne damit, dass im Juni die ersten Gelder fließen", prognostiziert Referent Gehrmann. Dabei werden die Städte und Gemeinden die in Aussicht gestellten Mittel jedoch nicht auf einem Schlag erhalten. "Mit Sicherheit wird das Land NRW die 2,4 Milliarden Euro nicht in einer Summe vorfinanzieren. Das Konjunkturprogramm läuft bis Ende 2010 - und bis dahin werden fortlaufend Anträge gestellt und Investitionsmittel überwiesen", erklärt Gehrmann. Wahrscheinlich sei, dass quartalsweise die Maßnahmenlisten an das Innenministerium geschickt werden. Um sicher zu gehen, dass die Kommunen die Gelder auch erhalten, sollen Gehrmann zufolge spätestens Ende Oktober 2010 die letzten Anträge gestellt werden.
Das Land finanziert vor
Da sich das Konjunkturpaket II noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist es sinnlos, schon jetzt Anträge an das Innenministerium zu richten. "Voraussichtlich im April teilt das Innenministerium mit, welche Bedingungen an die Antragsstellungen geknüpft sind", sagt Gehrmann. Das heißt aber nicht, dass die Stadt Bonn sich nicht schon jetzt darüber Gedanken macht, in welche Projekte die knapp 47 Millionen Euro investiert werden sollen. Dabei findet ein reger Austausch mit jedem Dezernat statt. Anschließend werden die baufachlichen Voraussetzungen der jeweiligen Anträge vom Städtischen Gebäudemanagement überprüft. Die Stadtkämmerei übernimmt indes die förderrechtliche Überprüfung, bevor die Investitionsvorhaben dem Rat vorgelegt werden, der letztendlich über die Maßnahmen beschließt.
Zwar müssen die Städte und Gemeinden mit 12,5 Prozent einen Teil der jeweiligen Investitionssumme selber finanzieren - aber nur theoretisch. "Keine Stadt muss selber Geld in die Hand nehmen", erklärt Gehrmann. Grund: Das Land finanziert diesen Teil vor. Im Gegenzug fallen ab 2012 die pauschalen Zuweisungen des Landes an die Kommunen geringer aus - und zwar über einen Zeitraum von 10 Jahren. Somit können auch die zahlreichen Kommunen mit Nothaushaltsrecht aufatmen, zumindest vorerst.