Der Prozess gegen den 18-Jährigen aus Duisburg und den 23-Jährigen aus Wesel hatte am Donnerstagmorgen (16.06.2011) begonnen. Die Verteidiger hatten gleich zum Auftakt des Prozesses gefordert, die betroffenen Stars als Zeugen zu laden. Sie hätten ihre Computer nicht ausreichend gegen die Eindringlinge geschützt. Dies hatten die Richter jedoch abgelehnt.
Gegen einen 23-jährigen Mitangeklagten wurden 18 Monate auf Bewährung verhängt. Für den Mann aus Wesel hatte gesprochen, dass er sich von der Hackerszene inzwischen getrennt hat. Der 18-Jährige Angeklagte bekam noch eine Frist von sechs Monaten. In dieser Zeit muss er seine Hacker-Sucht behandeln lassen. Macht er das nicht, muss der Duisburger die Strafe antreten. Die beiden jungen Männer hatten am Donnerstag vor dem Amtsgericht zugegeben, seit dem Jahr 2009 bis dahin unveröffentlichte Songs verschiedener Künstler heruntergeladen und verkauft zu haben.
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Hohe Schäden für Musiker und Musikindustrie
Die Männer sollen 2009 und 2010 in Computer der Musikindustrie und internationaler Stars eingedrungen sein. Dort hatten sie sich bis dahin unveröffentlichte Songs von Lady Gaga, Justin Timberlake und Kelly Clarkson verschafft und anschließend im eigenen Online-Portal verkauft. Der Gewinn dieser Verkäufe von 15.000 Euro ist deutlich geringer als die Schäden für die betroffenen Musiker. Der Jüngere wird von den Ermittlern verdächtigt, seit Erhebung der Anklage bereits zwei Mal rückfällig geworden zu sein.
Fan-Club schöpfte Verdacht
Illegal beschaffte Kelly Clarkson-Titel haben die Angeklagten auch einem Fanclub der US-amerikanischen Sängerin angeboten, woraufhin die Fans das Management der Künstlerin und die Polizei informierten. Nach den Ermittlungen wurden den jungen Männern 130 Verstöße gegen das Urheberrecht und 98 Fälle illegalen Daten-Ausspähens vorgeworfen. Über den Datenklau hinaus soll der 18-jährige Angeklagte private Fotos der Sängerin Kesha von deren Computer runtergeladen und mit der Veröffentlichung gedroht haben. Dabei ging es ihm aber nicht um Geld: Kesha sollte mit einem sogenannten Shoutout eine öffentliche Empfehlung für den Hacker und DJ aussprechen und damit seinen Bekanntheitsgrad in der Szene steigern. Als Kesha sich zunächst weigerte, erschien das intime Foto im Internet - woraufhin sie den geforderten Shoutout veröffentlicht haben soll.
Neues Ermittlungsverfahren eingeleitet
Noch bevor der erste Prozess eröffnet wurde, leitete die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen den 18-Jährigen ein: Am Mittwoch (08.06.2011) hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung ein Laptop und ein Handy beschlagnahmt. Trotz des schon laufenden Verfahrens soll er wieder Daten ausgespäht haben. Das Gericht bezeichnete beide Angeklagte als computersüchtig. Bei den Hacker-Attacken sei es ihnen ausschließlich um Anerkennung gegangen. "Für sie war nur der Ruhm wichtig", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Der 23-Jährige hat das Urteil bereits akzeptiert. Der Verteidiger des Jüngeren will noch prüfen, ob Berufung eingelegt werden soll.