Für den Bereich der so genannten Gefahrenabwehr, der den Verfassungsschutz umfasst, könne ein Einsatz der Software bereits ausgeschlossen werden, hieß es im Landesinnenministerium. Aktuell werde noch geprüft, ob der Trojaner in der Strafverfolgung bei Online-Durchsuchungen eingesetzt worden sein könnte. Bislang gebe es darauf aber keine Hinweise. "Uns ist nichts dergleichen bekannt", so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf. Geprüft wird auch seitens des Landesbeauftragten für Datenschutz Ulirch Lepper. "Wir haben bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass die Software aus Nordrhein-Westfalen kommt", fasste ein Sprecher Leppers die bisherigen Ergebnisse gegenüber WDR.de zusammen.
Aus dem Bundestrojaner wird ein Landestrojaner
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte am Sonntag (09.10.11) auf eine Überwachungs-Software hingewiesen, die angeblich bundesweit eingesetzt werde und laut CCC nur mangelhaft gegen den Missbrauch durch Dritte geschützt sei. Am Montag hatte dann das Bundesinnenministerium einen Einsatz durch Bundesbehörden ausgeschlossen und so aus dem Bundestrojaner einen Landestrojaner gemacht. Am Nachmittag teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit, dass eine Überprüfung des Landeskriminalamts ergeben habe, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Der Minister betonte aber, dass beim Einsatz alle rechtlichen Vorgaben eingehalten worden seien.
Keine rechtlichen Grundlagen in NRW
In Nordrhein-Westfalen gebe es aktuell weder im NRW-Polizeigesetz noch im NRW-Verfassungsschutzgesetz eine Ermächtigung für den Trojaner-Einsatz in der Gefahrenabwehr, so ein Sprecher des Innenministeriums. In der Strafverfolgung ist der Einsatz bei der so genannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" unter strengen Auflagen möglich. Allerdings muss die Software dann technisch sehr stark beschränkt sein - was bei dem vom CCC publizierten Trojaner wohl nicht der Fall ist.