Die Richter befanden den angeklagten Rentner aus Unna des dreifachen Mordes und des versuchten Mordes in einem weiteren Fall für schuldig. Der Angeklagte hatte schon zu Anfang des Prozesses gestanden, im Haus seiner Tochter im niederrheinischen Schwalmtal zwei Anwälte sowie einen Immobilien-Gutachter der Stadt Viersen erschossen zu haben: "Für mich war das richtig. Die mussten weg und Feierabend. Die sind ja selber schuld gewesen." Reue über die Tat am 18. August 2009 zeigte der Angeklagte nicht. Anwälte und Gutachter sollten nach jahrelangem Familienstreit den Wert des Hauses seiner Tochter ermitteln. Es sollte zwangsversteigert werden.
Das Gericht ordnete die unbefristete Einweisung des Verurteilten in eine geschlossene psychiatrische Anstalt an. "Er ist gefährlich und bleibt es weiterhin für alle, die jemals mit ihm zu tun haben sollten", sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.
"Depressiv, labil, unruhig und klagselig"
Gutachter prognostizierten während des Prozesses, dass der Angeklagte erneut solche Taten begehen könnte - weil er "depressiv, labil, unruhig und klagselig" sei und die Neigung habe, Schuld auf andere zu projizieren. Der Angeklagte habe zwar gewusst, dass er niemanden töten durfte. Er habe aber die "wahnhafte Vorstellung" gehabt, dass sich die Opfer gegen ihn und seine Tochter verbündet hätten, um ihren früheren Ehemann zu bevorteilen. Deshalb sei er in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen und nur vermindert schuldfähig.
"Keine Amoktat, sondern geplanter Mord"
Der Rentner habe geglaubt, seine Opfer seien alle korrupt und manipulierbar, sagte Richter Beckers bei der Urteilsverkündung. Der Täter sei zwar wegen seiner paranoiden Erkrankung vermindert schuldfähig, habe aber gewusst, was er anrichte. Wenn er nicht hätte nachladen müssen, hätte der 72-Jährige sogar vier Morde begangen, sagte Beckers. "In Hinrichtungsabsicht" habe er sogar noch auf ein am Boden liegendes Opfer geschossen. Nach Ansicht des Staatsanwalts Stefan Lingens war das Blutbad "keine Amoktat, sondern geplanter Mord".
Bestärkte Tochter den Wahn ihres Vaters?
Kritisch sahen das Gericht und die Nebenkläger die Rolle der 44-jährigen Tochter des Mörders. Obwohl ein Psychiater ihr dringend geraten hatte, ihren Vater von den familiären Konflikten fernzuhalten, habe sie ihn vermutlich "in seinem Wahn bestärkt", sagte Beckers. Staatsanwalt Lingens kündigte an, dass gegen die Tochter ermittelt werde und die Akten noch nicht geschlossen seien.
"Wir sind nicht unzufrieden mit dem Urteil", sagte Verteidiger Siegmund Benecken. So seien eine lebenslange Strafe und die Strafhaft im Gefängnis zugunsten der Psychiatrie vermieden worden. Sein Mandant sei "unbeirrbar in seinem Wahn", dazu passe auch, dass er keine Reue zeige. In der Psychiatrie sei er besser aufgehoben als im Gefängnis.